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Machen Sie Platz auf dem Etikett: Für Nordmazedonien sind zwei Sprachen vorgeschrieben

Wenn Sie Produkte nach Nordmazedonien exportieren, ist dieser Beitrag für Sie. Er hilft Ihnen, die Verpflichtungen besser zu verstehen, die für chemische, aber auch für alle anderen Produkte gelten, die auf den Markt in Nordmazedonien gebracht werden.

Der wichtigste Punkt bei der Markteinführung eines Produkts ist die richtige Kennzeichnung. Für bestimmte Produkte, wie Chemikalien, Kosmetika oder Lebensmittel, gelten spezielle Vorschriften. Für alle Produktarten gibt es jedoch allgemeine Regeln zur Kennzeichnung gemäß den Verbraucherschutzbestimmungen.

Wie ist die Kennzeichnung von Produkten in Nordmazedonien geregelt?

Das Verbraucherschutzgesetz Nordmazedoniens („Amtsblatt der RSM“, 236/22, 3/25 und 49/25) schreibt die obligatorische Verwendung zweisprachiger Etiketten für alle Produkte vor, die auf den Markt gebracht werden.

Artikel 6 Abs. 1 sieht die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Produkten vor, um dem Verbraucher Produktinformationen bereitzustellen.

Darüber hinaus legt Artikel 6 Abs. 2 fest, dass der Händler dem Verbraucher die Produktinformationen schriftlich in mazedonischer Sprache und in kyrillischer Schrift sowie in der Sprache, die von mindestens 20 % der Bürger in Nordmazedonien gesprochen wird, und in deren Schrift zur Verfügung stellen muss.

Zusätzlich schreibt Artikel 37 desselben Gesetzes die gleiche Zweisprachigkeit auch für technische Unterlagen vor, die dem Verbraucher übergeben werden.

Die Verwendung der zweiten Sprache steht im Einklang mit dem Sprachengesetz von 2019, das Albanisch als Sprache definiert, die von mindestens 20 % der Bevölkerung gesprochen wird.

Was bedeutet das für Hersteller und Vertreiber von Chemikalien?

Wenn Sie Chemikalien vertreiben, gilt diese Verpflichtung sowohl für Etiketten als auch für Sicherheitsdatenblätter.

Lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass das Chemikaliengesetz Nordmazedoniens („Amtsblatt der RSM“, 145/10, 53/11, 164/13, 116/15, 149/15, 37/16 und 236/22) eine solche Verpflichtung nicht vorsieht. Es schreibt die Kennzeichnung von Chemikalien in mazedonischer Sprache und in kyrillischer Schrift vor (Artikel 18). Gleiches gilt für das Sicherheitsdatenblatt (Artikel 37).

Das Verbraucherschutzgesetz als allgemeines Gesetz gilt jedoch auch für chemische Produkte, unabhängig von den für sie geltenden Sondervorschriften.

Welche Folgen hat die Nichteinhaltung?

Das Verbraucherschutzgesetz trat am 15. November 2022 in Kraft und ist seitdem für alle auf den Markt gebrachten Produkte verbindlich.

Es sieht Geldstrafen für Händler vor, die keine Etiketten oder technischen Dokumente in beiden Amtssprachen bereitstellen.

Diese reichen von mindestens 1.000 EUR für kleine Händler bis zu maximal 10.000 EUR für große Händler, zusätzlich zu weiteren Strafen für verantwortliche Personen. Außerdem kann dem Täter ein Tätigkeitsverbot von 15 bis 30 Tagen auferlegt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Obwohl die Regeln für zweisprachige Etiketten bereits 2022 eingeführt wurden, sind sie noch immer Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Dennoch bleibt die gesetzliche Verpflichtung bestehen – die Produktinformationen müssen in beiden Amtssprachen angegeben werden.

Wir wissen, dass dies ein anspruchsvoller Prozess sein kann, insbesondere wenn Sie die Vorschriften in Nordmazedonien nicht genau verfolgen. Deshalb übernehmen wir das für Sie: Wir überwachen die Vorschriften und aktualisieren unser System, damit die von uns erstellte Dokumentation immer konform ist.

Wenn Sie also planen, Produkte auf dem nordmazedonischen Markt einzuführen, können wir Ihnen helfen. Wir können für Sie Sicherheitsdatenblätter und Etiketten für den nordmazedonischen Markt auf Mazedonisch und Albanisch erstellen.

Sie müssen nur noch Platz für die zusätzliche Sprache auf dem Etikett schaffen. Vergessen Sie dabei nicht: Bei mehrsprachigen Etiketten müssen die bestehenden Vorschriften eingehalten werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Etiketten den Vorschriften entsprechen, kann ich Ihnen vielleicht helfen. Schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu


***credits***:

Bild von jorono auf pixabay.com.


Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB Andere | 01. Oct 2025

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