
Die Verwaltung von Bioziden in Bosnien und Herzegowina kann herausfordernd sein, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es keine einheitliche Vorschrift gibt, die diese Angelegenheit regelt. Stattdessen reguliert jede Entität diesen Bereich für sich selbst – definiert Verfahren und bestimmt zuständige Behörden.
Biozide sind jedoch derzeit nur in der Republika Srpska präzise reguliert. Vorschriften, die teilweise mit den Vorschriften der Europäischen Union harmonisiert sind, gelten seit 2009. Ich habe bereits ausführlich über die Verfahren geschrieben, die in der Republika Srpska gelten, daher können Sie diese in diesem Artikel nachlesen.
Daher ermöglicht die Biozid-Registrierung in der Republika Srpska im Allgemeinen das Inverkehrbringen von Bioziden in ganz Bosnien und Herzegowina.
Dennoch, obwohl Biozide in der Föderation BiH nicht als solche definiert oder reguliert sind, gibt es andere Vorschriften, die auch für Biozide gelten. Giftvorschriften können auch für Biozide gelten, die Sie in die Föderation BiH produzieren oder importieren. Über alles, worauf Sie achten müssen, habe ich in diesem Artikel geschrieben.
Der Brčko-Distrikt hat noch keine Biozid-Vorschriften, aber Unternehmen handeln oft nach den Vorschriften, die in der Republika Srpska gelten – sie führen die vorgeschriebene Registrierung durch.
Die Biozid-Vorschriften in Bosnien und Herzegowina, auch nicht die in der Republika Srpska, sind noch nicht mit der Verordnung (EU) 528/2012 (BPR) harmonisiert. Dies erschwert zusätzlich das Inverkehrbringen von Bioziden für Unternehmen, die auch auf dem EU-Markt tätig sind, und einige in der EU verkaufte Biozide können den Markt von Bosnien und Herzegowina nicht erreichen.
In einem so komplexen regulatorischen Umfeld ist es leicht, Fehler zu machen. Dies sind die häufigsten:
1. Das vorgeschriebene regulatorische Verfahren wurde nicht durchgeführt:
- ein Händler aus der Föderation BiH hat keine Biozid-Registrierung in der Republika Srpska durchgeführt, verkauft es aber auf diesem Markt,
- ein Händler aus der Föderation BiH hat ein Biozid in der RS registriert, aber keine Genehmigung für den Import von Giften in die Föderation BiH erhalten, falls das Biozid als Gift betrachtet wird,
- eine D-Genehmigung für den Import bestimmter Biozide wurde nicht erhalten.
2. Der Importeur glaubt, dass er von anderen registrierte Biozide importieren kann:
- das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz der Republika Srpska veröffentlicht öffentlich eine Liste registrierter Biozide, aber das bedeutet nicht, dass jeder Importeur diese Biozide frei importieren kann,
- Import von Bioziden, die in der Republika Srpska registriert sind, kann nur von der Person importiert werden, die die Registrierung durchgeführt hat (Genehmigungsinhaber),
- Genehmigungen für den Import von Giften und D-Genehmigungen lauten auf einen bestimmten Importeur und können nicht auf eine andere Person angewendet werden.
3. Der Wirkstoff ist nicht zugelassen:
- Wirkstoffe in Bioziden müssen auf Listen zugelassener Wirkstoffe stehen,
- Listen zugelassener Wirkstoffe werden in der Republika Srpska mit der EU harmonisiert, aber mit Verzögerung (sie wurden zuletzt 2018 aktualisiert).
4. Das Produkt ist falsch kategorisiert:
- das Produkt hat eine biozide Funktion, die auf dem Etikett hervorgehoben wird (z.B. tötet Bakterien), ist aber nicht als Biozid gekennzeichnet,
- der Zweck des Produkts ist nicht genau angegeben, bzw. die Art des Biozids.
5. Das Produkt ist nicht angemessen gekennzeichnet:
- Daten sind nicht in einer der Amtssprachen in BiH angegeben,
- auf dem Etikett sind nicht alle für biozide Produkte erforderlichen Daten angegeben,
- Daten auf dem Etikett unterscheiden sich von denen im Sicherheitsdatenblatt.
Der Markt von Bosnien und Herzegowina ist sehr komplex: Verschiedene Vorschriften gelten auf einem einheitlichen Markt. Daher ist eine gute Vorbereitung und Überprüfung aller geltenden Vorschriften unerlässlich, bevor Sie ein Biozid auf den Markt bringen.
Wenn Sie Hilfe bei der Überprüfung benötigen, welche Vorschriften für Ihr Produkt gelten, kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu. Ich kann Ihnen diese Vorbereitungsphase sicherlich erleichtern.
Foto: Bild von Anton von unsplash.com.





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