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Das Land, das Sie zu benachrichtigen vergessen haben

(Und wie ein vollständig konformes Produkt trotzdem blockiert wurde)

Sie hatten alles richtig gemacht.

Zumindest erzählten sie mir das.

Formulierungen? Festgelegt. SDB? Aktualisiert. UFI-Codes? Generiert und gedruckt. PCN? Eingereicht.

Der Kunde war bereit, sein komplettes Sortiment an Reinigungsprodukten EU-weit zu launchen. Neues Branding. Neue Verpackung. Koordinierter Marktauftritt.

Die ersten Bestellungen sollten in vier Länder gehen: Deutschland, Frankreich, Italien und... Slowenien.

Das letzte war ein relativ neuer Markt für sie. Ein kleinerer Distributor. Aber dennoch wichtig.

Und dann kam die Frage.

„Können Sie uns die PCN-Bestätigung für die slowenischen Meldungen senden?"

Es entstand eine lange Pause im Gespräch.

Weil sie keine hatten.

Irgendwie war dieses Land von der Meldungsliste vergessen worden. Nicht absichtlich. Sie hatten es einfach nicht in den Geltungsbereich im Einreichungsportal aufgenommen.

Die Mischung war gemeldet worden — aber nur für die „großen Drei".

In Slowenien war es, als ob das Produkt nicht existierte.

Und so existierte die Lieferung auch nicht.

Festgehalten. Blockiert. Verzögert.

Der Kunde war schockiert.

„Wir dachten, eine PCN deckt alles ab."

Nicht ganz.

Die wahre Lektion

PCN ist keine Einheitslösung.

Jedes EU-Land (plus einige zusätzliche wie Norwegen und Island) kann unterschiedliche Implementierungsfristen, Sprachanforderungen und sogar lokale Meldungssysteme in einigen Fällen haben.

Das ECHA-Einreichungsportal ermöglicht Multi-Country-Einreichungen — wenn Sie jedes Zielland in den Einreichungsbereich aufnehmen.

Wenn Sie eines vergessen?

Das Giftinformationszentrum dieses Landes hat keine Aufzeichnung Ihres Produkts. Sie sind unsichtbar. Und nicht konform.

Und Ihre Lieferung könnte an der Grenze stehen bleiben… oder nie Ihr Lager verlassen.

Was ich empfehle

Bevor Sie Ihre PCNs einreichen, kartieren Sie Ihre Marktdestinationen.

Listen Sie jedes Land auf, in das Sie verkaufen oder zu verkaufen planen. Dann prüfen Sie:

  • Ist dieses Land in unserer aktuellen Einreichung abgedeckt?
  • Ist die Sprache der Einreichung lokal akzeptabel?
  • Wurde das Etikett angepasst, um lokale Anforderungen zu berücksichtigen, falls erforderlich?

Und denken Sie daran: Länder nachträglich hinzuzufügen braucht Zeit — und Regulierungsbehörden eilen nicht, weil Sie vergessen haben.

Ein einziges nicht angekreuztes Kästchen im Portal kann zu einer mehrtägigen Verkaufsverzögerung werden.

Abschließende Gedanken

Das Produkt in dieser Geschichte war vollständig konform… in den Ländern, für die es tatsächlich gemeldet wurde.

Aber für Slowenien? Es war ein Geist.

Das ist der frustrierende Teil bei PCN. Sie können zu 95% da sein — und dennoch nicht legal verkaufen dürfen.

Es geht nicht darum, wie vollständig sich Ihre Einreichung anfühlt. Es geht darum, wie vollständig sie tatsächlich ist.

Also tun Sie sich einen Gefallen.

Wenn Sie das nächste Mal einreichen, überprüfen Sie Ihre Länderliste doppelt.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche fehlen — oder wie Sie die Lücken füllen — kann ich helfen.

Denn niemand möchte von dem Markt gestoppt werden, an den er fast gedacht hätte.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 04. Jul 2025

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