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23 atp clp verordnung

Die 23. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (23. ATP) zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) wurde am 20. Juni 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:

„Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe“

Diese Änderung bringt Aktualisierungen bei der Einstufung und Kennzeichnung einiger bereits harmonisierter Stoffe sowie die Aufnahme neuer harmonisierter Stoffe in Teil 3 des Anhangs VI.

Kurzer Überblick in Zahlen:

  • 22 neue Einträge mit Indexnummer,
  • 10 bestehende Einträge mit Indexnummer werden ersetzt.

Die 23. ATP gilt ab dem 1. Februar 2027.

Lieferanten dürfen jedoch Stoffe und Gemische bereits ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung (10. Juli 2025) gemäß der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 einstufen, kennzeichnen und verpacken.

Wenn Sie Unterstützung bei der Auslegung der Anforderungen dieser ATP benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB Andere | 20. Jun 2025

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