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Warum ihre chemie-etiketten nach 2027 illegal sein könnten (und was Sie jetzt tun sollten)

Sie denken vielleicht, dass Schriftgrößen auf Chemie-Etiketten eine Kleinigkeit sind.

Aber wenn eine neue EU-Verordnung mehr als 20 Seiten allein der Etikettenformatierung widmet, wird klar: Es hat sich etwas Großes geändert.

Seit Dezember 2024 gilt die aktualisierte CLP-Verordnung (EU) 2024/2865 mit strengeren Regeln, wie Etiketten für gefährliche Chemikalien aussehen müssen. Wenn Ihr Unternehmen chemische Produkte auf dem EU-Markt anbietet, betreffen Sie diese Änderungen direkt. Besonders wichtig ist das, wenn Sie mit kleinen Verpackungen arbeiten oder digitale Tools wie Chemius zur Etikettenerstellung nutzen.

Das hat sich geändert und warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Die überarbeiteten Regeln sollen die Kommunikation von Gefahreninformationen verbessern – vor allem bei kleineren Behältern mit begrenztem Platz. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Neue Mindestschriftgrößen, abhängig vom Volumen der Verpackung

  • Klare visuelle Trennung der Gefahrenelemente zur besseren Lesbarkeit

  • Mindestgröße der Piktogramme angepasst an das Behältervolumen

  • Vorgaben zu Leerraum, um überladene Etiketten zu vermeiden

  • Förderung von Aufklapp- und mehrlagigen Etiketten bei kleinen Verpackungen

Das sind keine Empfehlungen mehr, sondern verpflichtende Vorgaben.

Mindestschriftgrößen jetzt an Behältervolumen gekoppelt

Die Verordnung schreibt konkrete Schriftgrößen vor, abhängig vom Verpackungsvolumen. So sieht die Tabelle aus:Mindestabmessungen von Etiketten und Piktogrammen

Wenn Ihre Etiketten diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen sie überarbeitet werden. Diese Änderung betrifft nicht nur neue Produkte, sondern auch bereits im Umlauf befindliche Etiketten.

Nicht nur Schriftgröße: Lesbarkeit steht im Fokus

Neben der Schriftgröße legt die neue Verordnung Wert auf die Gesamtlesbarkeit des Etiketts. Das bedeutet:

  • Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist Pflicht

  • Serifenlose Schriftarten wie Arial oder Helvetica sollen verwendet werden

  • Klare Abstände zwischen den Elementen sind erforderlich

  • Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen getrennt und gut auffindbar sein

  • Überlappungen und unübersichtliche Layouts sind verboten

Diese Änderungen sollen Etiketten in realen Umgebungen wie Lagern, Fabriken und im Freien besser lesbar machen.

Aufklapp-Etiketten sind keine „Nice-to-have“ mehr

Für kleinere Verpackungen wird nun empfohlen:

  • Aufklapp-Etiketten

  • Mehrlagige Etiketten im Broschürenstil

  • Anhängeetiketten oder Außenverpackungen, wenn nötig

Wichtig ist, dass alle erforderlichen Sicherheits- und Gefahreninformationen zugänglich sind – egal wie klein die Verpackung ist.

Zeitplan für die Umsetzung: Wann Sie handeln müssen

Das ist keine ferne Frist. Der Übergangszeitraum läuft, und die Vorbereitung sollte jetzt beginnen.

Datum Bedeutung
Dezember 2024 Verordnung tritt in Kraft
1. Januar 2027 Alle neu in Verkehr gebrachten Gemische müssen das neue Format erfüllen (Produkte ab 1.1.2027)
1. Januar 2029 Alle Produkte auf dem Markt müssen konform sein, inklusive Lagerbestände (Produkte vor 1.1.2027)
 

Das heißt: Ab 2027 müssen Ihre Etiketten bei allen Produkten aktualisiert sein – auch bei denen, die bereits im Lager liegen.

Was Sie jetzt tun sollten

Um vorbereitet zu sein und Compliance-Risiken zu vermeiden, empfehlen sich diese vier Schritte:

  • Prüfen Sie Ihre aktuellen Etiketten auf Schriftgrößen- und Abstandsvorgaben

  • Kontrollieren Sie Ihre Etikettensoftware auf Kompatibilität mit den neuen Anforderungen

  • Planen Sie Updates, besonders bei Produkten mit langer Haltbarkeit oder langsamer Umschlagshäufigkeit

  • Schulen Sie Ihr Team, insbesondere diejenigen, die mit Etikettierung, Verpackung und Compliance betraut sind

Abschließender Gedanke

Diese Änderungen sind mehr als eine regulatorische Formalität. Sie sollen Etiketten sicherer, klarer und zugänglicher machen – für alle, die sie nutzen.

Werden Sie jetzt aktiv, um Stress kurz vor Fristende zu vermeiden, Compliance-Risiken zu minimieren und Ihren Kunden und Partnern zu zeigen, dass Ihnen Klarheit und Sicherheit wichtig sind.

Wenn Sie Unterstützung beim Überprüfen Ihrer Etiketten, Aktualisieren von Vorlagen oder bei der Einordnung der Anforderungen brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Etiketten fit für die Zukunft sind.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB UFI / PCN Andere | 16. Jun 2025

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