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Der große Fehler bei freiwilligen PCNs

Das passiert öfter, als man denkt.

Ein Unternehmen reicht eine freiwillige PCN ein. Es erhält einen UFI. Und denkt, die Compliance sei damit erledigt.
Ist sie aber nicht.

Ein freiwilliger UFI ist nützlich, ja. Aber er reicht nicht aus.

Schauen wir uns an, was er tatsächlich bewirkt – und was nicht.

Wobei ein freiwilliger UFI helfen kann

  • Gibt Importeuren einen Bezugspunkt für ihre eigenen PCN-Meldungen

  • Hält Ihre vollständige Rezeptur privat

  • Macht die Einhaltung der Lieferkette etwas reibungsloser, besonders über mehrere Länder hinweg

Es ist ein cleveres Werkzeug. Aber es funktioniert nur, wenn alle verstehen, was es ist – und was nicht.

Wobei ein freiwilliger UFI nicht helfen kann

  • Sie dürfen ihn nicht auf Ihr Produktetikett drucken

  • Er entbindet Ihre Importeure nicht von ihren Pflichten

  • Er kann Verwirrung stiften, wenn jemand annimmt, er sei eine vollständige Lösung

Und genau das ist das Problem. Manche Importeure glauben, der UFI bedeute, sie seien compliant. Sind sie aber nicht.

Diese Annahme kann Sie Zeit, Geld und Vertrauen kosten – und vielleicht noch mehr.

Wie Sie das vermeiden

Fangen Sie mit Kommunikation an.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Importeure verstehen, was Sie ihnen geben – und was sie noch tun müssen.
Haben Sie einen klaren Plan, wer was wann meldet.

Wenn Ihr UFI für die Kennzeichnung gültig sein soll, muss eine im EU/EWR ansässige Stelle die vollständige PCN einreichen. Das sollte Ihr Importeur oder in manchen Fällen der Händler sein.

Abschließender Gedanke

Freiwillige PCNs sind Teil der Lösung. Nicht die ganze Lösung.

Wenn sie funktionieren sollen, müssen sie in Ihren umfassenden Compliance-Plan eingebunden werden. Das bedeutet Klarheit, Koordination und ständige Kommunikation.

Im nächsten Beitrag zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine freiwillige PCN richtig einreichen – ohne Rätselraten.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 12. Jun 2025

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