Kürzlich bin ich in den deutschen Medien auf eine Geschichte gestoßen, die perfekt veranschaulicht, wie scheinbar unbedeutende Details bei der Produktkennzeichnung ernsthafte Probleme verursachen können.
Eine deutsche Herstellerin von Fruchtpürees geriet in eine unangenehme Situation, als ein Lebensmittelinspektor den Verkauf ihrer Marmelade stoppte, weil der Aufdruck auf den Etiketten zu klein war.
Obwohl ihre Marmelade qualitativ völlig einwandfrei war, war der Aufdruck auf den Etiketten um 0,33 mm kleiner als die geforderten Standards.
Dieses Beispiel zeigt uns, dass bei der Produktkennzeichnung jedes Detail wichtig ist – auch jene, die uns unbedeutend erscheinen.
Beim Lesen dieser Nachricht musste ich sofort an „unsere“ Chemikaliengesetzgebung denken. Mit den neuesten Änderungen der CLP-Verordnung (zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien) werden neue, strengere Regeln für die Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt.
Die neuen Regeln für die Chemikalienkennzeichnung treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Um also zu vermeiden, dass Ihnen eine ähnliche Geschichte widerfährt wie der deutschen Marmeladenherstellerin, sollten Sie bereits jetzt die neuen Regeln für die Chemikalienkennzeichnung beachten.
Auch wenn es scheint, als sei bis zu diesem Datum noch genügend Zeit, zeigen meine Erfahrungen, dass Anpassungen mehr Zeit in Anspruch nehmen, als man denkt.
Die Änderungen umfassen genaue Anforderungen an Schriftgröße, Farben, Kontraste und die Platzierung von Sicherheitszeichen auf den Etiketten. Warten Sie also nicht bis zur letzten Minute.
Stellen Sie sich nur vor, Ihnen passiert etwas Ähnliches wie der deutschen Marmeladenherstellerin – Ihr Produkt ist qualitativ völlig in Ordnung, aber der Chemikalieninspektor stellt fest, dass die Druckfarbe auf dem Etikett nicht kontrastreich genug ist oder die Sicherheitszeichen nicht korrekt platziert sind. Die Folgen können Verkaufsstopps, zusätzliche Kosten für die Umkennzeichnung und Zeitverlust sein.
Mein Rat ist, sich heute etwas Zeit zu nehmen und sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Überprüfen Sie Ihre aktuellen Etiketten, machen Sie sich mit den neuen Standards vertraut und planen Sie die notwendigen Änderungen rechtzeitig ein.
Wenn Sie Fragen zur Chemikalienkennzeichnung haben oder Hilfe bei der Anpassung an die neuen Regeln benötigen, können Sie mir gerne unter simona.miklavcic@bens-consulting.eu schreiben.