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EEA-weite PCN – Ja, das ist echt

Ja, Sie können sich einmal registrieren und damit den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abdecken.


Falls Sie nicht wissen, welche Länder zum EWR gehören, hier eine kurze Erklärung: Der EWR umfasst die EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Er ermöglicht es diesen Ländern, Teil des EU-Binnenmarktes zu sein.

Damit hätten wir das geklärt – jetzt konzentrieren wir uns darauf, Sie mit dem richtigen Wissen auszustatten. Es ist nicht nötig, 16 separate PCNs einzureichen – eine einzige, gut vorbereitete und mit den richtigen Unterlagen eingereichte PCN reicht aus.

Das brauchen Sie:

Und ja, einige Länder erheben offizielle Gebühren im Zusammenhang mit der PCN (Italien, Ungarn, Belgien). Diese werden jedoch direkt an die jeweiligen Länder gezahlt und beeinflussen die restliche EWR-Abdeckung nicht.

Das Fazit: Eine PCN kann viel bewirken. Planen Sie im Voraus, und Sie müssen es nur einmal machen.

Denken Sie über eine EWR-weite Einreichung nach? Wir können Ihnen helfen, den Prozess reibungslos zu gestalten.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 28. May 2025

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