„Unser Lieferant hat die Verpackung bereits mit einem UFI-Code bedruckt – können wir diesen einfach verwenden?“
Kurze Antwort: Manchmal ja. Aber es gibt Risiken. Ich weiß, das klingt, als würde ich der Antwort ausweichen, aber lassen Sie mich das erklären.
Wenn der ursprüngliche UFI von einem anderen Unternehmen erstellt wurde (zum Beispiel einem deutschen Lieferanten) und Ihre Rezeptur nicht exakt mit deren übereinstimmt, könnten Sie von den Behörden beanstandet werden.
Schon kleine Unterschiede – wie eine 1 % Abweichung bei einem nicht gefährlichen Bestandteil – können im ECHA-Submission-Portal eine Warnung auslösen. Besonders in Ländern wie Deutschland, wo das BfR die Dossiers genau überwacht, könnten zusätzliche Nachfragen auf Sie zukommen.
Deshalb fühlt es sich zwar vielleicht einfach an, den bestehenden UFI beizubehalten, aber in der Praxis verursacht das oft mehr Probleme, als es wert ist.
Unser Rat? Beginnen Sie neu mit einem frischen UFI und einer sauberen PCN unter Ihrem eigenen Namen. So ist Ihr Produkt vollständig konform und unabhängig.
Wir haben schon Dutzenden von Unternehmen in genau dieser Situation geholfen. Lassen Sie uns sprechen und den richtigen Weg für Sie finden.