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Ist eine PCN-Meldung in Bosnien und Herzegowina erforderlich?

Benachrichtigung an Giftinformationszentren (PCN) sind nach wie vor sehr aktuell, insbesondere bei Chemikalien, die außerhalb der EU hergestellt werden. Ohne eine durchgeführte PCN-Meldung und ohne zugewiesenen UFI-Code (auf dem Etikett angegeben) ist die Einfuhr von Chemikalien in die EU nicht möglich.
Deshalb erhalten wir weiterhin viele Anfragen zu PCN und UFI. Kürzlich stellte ein Lieferant eine Anfrage zur PCN-Meldung in mehreren Ländern, darunter Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien.

Obwohl der Kunde davon ausging, dass eine PCN-Meldung für Nordmazedonien nicht erforderlich ist, hatte er bei Bosnien und Herzegowina keine Zweifel – er war überzeugt, dass sie notwendig ist. Aber stimmt das wirklich?

Zur Erinnerung:
Die PCN-Meldung ist ein Verfahren, bei dem ein Hersteller oder Importeur gefährlicher Gemische in die EU bestimmte Informationen über diese Gemische an das Europäische Giftinformationszentrum übermittelt. Die Pflicht gilt für Gemische, die als gesundheitsgefährdend (H3XX) oder physikalisch gefährlich (H2XX) eingestuft sind.

Diese Verpflichtung betrifft Hersteller oder Importeure, die gefährliche Gemische im Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) in Verkehr bringen.

Daher ist eine PCN-Meldung nicht erforderlich für Chemikalien, die außerhalb der EU/EWR vermarktet werden. Das gilt für Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, aber auch für Serbien und Montenegro.

Der UFI-Code (einheitlicher Rezepturidentifikator) ist ein 16-stelliger Code, der auf dem Etikett gefährlicher Gemische, die im EU/EWR-Raum verkauft werden, angegeben wird. Dieser Code verknüpft das Produkt mit den in der PCN-Meldung übermittelten Informationen.

Die Angabe dieses Codes auf Produkten, die in Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina oder anderen Ländern außerhalb der EU/EWR verkauft werden, ist nicht notwendig, aber auch nicht falsch. Wenn eine PCN-Meldung in der EU bereits erfolgt ist, kann der Code auf dem Etikett bleiben.

Allerdings kann man nicht sagen, dass Unternehmen außerhalb der EU/EWR keinerlei Verpflichtungen haben. Sie müssen ihre Kunden in der EU/EWR unterstützen, indem sie die nötigen Daten zur Verfügung stellen, damit diese ihre PCN-Meldung erfolgreich durchführen können.

Eine weitere Möglichkeit für Hersteller außerhalb der EU/EWR ist die freiwillige PCN-Meldung.
Dabei handelt es sich um eine Meldung eines Unternehmens, das rechtlich nicht zur Meldung verpflichtet ist, um seinen Kunden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu helfen.

Eine freiwillige Meldung ersetzt nicht die Pflichtmeldung des Importeurs in der EU/EWR – dieser muss seine eigene PCN-Meldung abgeben. Doch auf diese Weise können Hersteller außerhalb der EU/EWR ihre Rezepturen vertraulich halten – für viele ein entscheidender Punkt.

Fazit: Wenn Sie gefährliche Gemische in Bosnien und Herzegowina oder Nordmazedonien in Verkehr bringen, ist keine PCN-Meldung erforderlich. Tatsächlich ist sie in diesen Ländern nicht einmal möglich, da sie gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Aber eines sollte man bedenken: Diese Länder sind EU-Beitrittskandidaten. Das bedeutet, dass sie ihre Vorschriften mit denen der EU harmonisieren müssen. Daher ist zu erwarten, dass PCN- und UFI-Vorgaben auch dort eingeführt werden. Eine vollständige Umsetzung ist jedoch vermutlich erst mit dem EU-Beitritt zu erwarten.

Wenn Sie Hersteller gefährlicher Gemische aus Serbien, Montenegro oder Albanien sind, ist eine PCN-Meldung für den Verkauf in die EU erforderlich. Wenn Ihr Zielmarkt jedoch Bosnien und Herzegowina ist, gehört die PCN-Meldung nicht zu den verpflichtenden Anforderungen. In diesem Fall ist eine Eintragung in das Chemikalieninventar notwendig.

Dasselbe gilt für EU-Hersteller, die gefährliche Gemische in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und andere Länder außerhalb der EU/EWR exportieren. Eine PCN-Meldung ist nicht vorgesehen – jedoch sind die nationalen Verfahren in diesen Ländern zu beachten.

Wenn Sie weitere Fragen zu PCN-Meldungen haben, besuchen Sie unseren Blog – viele Themen haben wir bereits behandelt. Und falls etwas fehlt, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu. Wir finden bestimmt die passende Antwort.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 23. May 2025

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