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Eine der häufigsten (und berechtigten) Fragen im Zusammenhang mit der jährlichen freiwilligen Gebühr für die PCN-Vertretung, die wir nicht-EU-Unternehmen berechnen, lautet:

„Was passiert, wenn wir Ihre Vertretung nach ein oder zwei Jahren beenden – oder den Vertreter wechseln?“

So gehen wir damit um – und unserer Erfahrung nach funktioniert das für unsere Kunden sehr gut:

1. Wenn Sie keine Vertretung mehr benötigen

Wir unterstützen freiwillige UFI-/PCN-Meldungen im Rahmen einer Vertretung so lange, wie Sie diese benötigen.
Sollten Sie sich irgendwann entscheiden, dass dies nicht mehr erforderlich ist, können Sie die Aufhebung der Vertretung beantragen.

Sobald die Vertretung aufgehoben wird, wird das zugehörige Konto geschlossen und wir stellen unsere Unterstützung für die freiwillige UFI-Meldung ein.

Allerdings empfehlen wir diesen Schritt nicht leichtfertig.
Ein zu früher Rückzug kann zu Problemen führen – Ihre Produkte könnten sich weiterhin auf dem EU-Markt befinden, und der Rückzug der Meldung kann bei den Giftnotrufzentralen Schwierigkeiten verursachen.

Beispiel: Nachgeschaltete Anwender, die ihre UFI mit Ihrer verknüpft haben, könnten bei der nächsten Dossier-Aktualisierung eine Warnung erhalten, dass Ihre freiwillige UFI nicht mehr gültig ist.

Wenn Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, sprechen wir gerne vorher mit Ihnen darüber, um sicherzustellen, dass es die richtige Entscheidung ist – und um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

2. Wenn Sie einen neuen Vertreter ernennen

Ihr neuer Vertreter muss eigene PCN-Dossiers vorbereiten und einreichen.
Sobald das erledigt ist, können wir die von uns eingereichten Mitteilungen deaktivieren oder löschen.

Die UFI-Nummer selbst kann gleich bleiben, sofern die neue Meldung damit übereinstimmt – sie muss aber über das ECHA-Konto des neuen Vertreters eingereicht werden.

Unsere Aufgabe ist es, diesen Übergang für Ihr Unternehmen reibungslos, transparent und sicher zu gestalten.

Wer langfristig denkt, sollte den Ausstieg schon kennen, bevor er einsteigt.

Wenn Sie langfristig denken, ist es immer klug, den Ausstiegsweg zu kennen, bevor Sie einsteigen.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 09. May 2025

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