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Eine Rezeptur, fünf Länder – Brauche ich fünf Meldungen

Kunden fragen oft:

„Wir verkaufen dasselbe Produkt in mehreren EU-Ländern. Müssen wir für jedes Land eine PCN-Meldung machen?“

Eine berechtigte Frage – und die Antwort ist sowohl einfach als auch strategisch:

Nein, Sie brauchen keine fünf separaten Meldungen. Nicht, wenn Sie im Voraus planen.

Eine einzige PCN-Meldung kann mehrere Länder abdecken, wenn Sie diese Märkte in der Meldung angeben.

Aber hier wird’s etwas knifflig:

  • Sie benötigen länderspezifische toxikologische Angaben (aus dem Sicherheitsdatenblatt)

  • Sie müssen gesetzeskonforme Etiketten und Verpackungseinheiten für jedes Land einreichen

  • Einige Länder (z. B. Italien, Ungarn und Belgien) erheben amtliche Gebühren

Profi-Tipp: Es ist oft effizienter und kostengünstiger, mehrere Länder in einer einzigen PCN-Meldung zu bündeln – vorausgesetzt, die Produktdaten sind in allen Märkten gleich.

Nicht sicher, wie Sie Ihre Meldung strukturieren sollen?
Wir haben die Erfahrung – und helfen Ihnen gerne weiter.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 06. May 2025

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