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Kann man denselben UFI für unterschiedliche Produktnamen verwenden?

„Wir wollten sie nur aktualisieren und UFI-Codes für ihre verschiedenen Namen bekommen.“

Das ist eine der häufigsten Fragen, die wir erhalten, wenn Kunden ihre Produktlinie oder Markenstrategie aktualisieren.

Auf den ersten Blick simpel, aber mit einigen regulatorischen Feinheiten.

Also: Kann man denselben UFI für Produkte mit unterschiedlichen Namen verwenden?

Die kurze Antwort: Ja, aber es kommt darauf an.

Wenn die Formel und Zusammensetzung zu 100 % identisch sind und sich nur der Name ändert, darf in der Regel derselbe UFI verwendet werden – vor allem, wenn es sich um reine Marken- oder Marktsegmentierungsänderungen handelt.

Aber ganz so einfach ist es nicht immer:

  • Behörden in verschiedenen EU-Ländern interpretieren Produktidentitäten unterschiedlich.
  • Der Verwendungszweck zählt: Ist das Produkt für Verbraucher, Profis oder die Industrie gedacht?
  • Etiketten-Konsistenz: Das neue Produkt mit gleichem UFI muss mit dem Sicherheitsdatenblatt (SDS), dem Etikett und der PCN-Meldung übereinstimmen.

Unser Tipp: Wenn Sie ein umbenanntes Produkt mit derselben Formel, aber in unterschiedlichen Märkten oder Verwendungsbereichen einführen, ist es oft sicherer – und klüger –, einen separaten UFI zu vergeben.
Das vermeidet Verwirrung, unterstützt die Rückverfolgbarkeit und erleichtert die Kommunikation mit den Giftinformationszentren. Außerdem wird so verschleiert, dass es sich eigentlich um dasselbe Produkt unter anderem Namen handelt.

Mein Extra-Tipp: Mit Tools wie Chemius lassen sich solche Änderungen viel einfacher verwalten – alles bleibt verbunden und nachvollziehbar.

Noch Fragen? Schreiben Sie mir an: Luka.Rifelj@bens-consulting.eu

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 24. Apr 2025

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