Wurden Sie oder Ihr Kunde in diesem Jahr bereits von einem Chemieinspektor in Slowenien besucht?
Um Ihnen zu helfen, sich besser auf einen möglichen Besuch vorzubereiten, teilen wir mit Ihnen die Leitlinien und Prioritäten der Chemieinspektion für das Jahr 2025.
Diese Bereiche stehen 2025 im Fokus gezielter Inspektionen:
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Verbotene Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten: Probenahme von bis zu 10 Proben, gemäß der Verordnung über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten,
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Flüchtige organische Verbindungen in Farben, Lacken und Fahrzeugreparaturlacken: Probenahme von bis zu 10 Proben, gemäß der Verordnung über Höchstwerte für flüchtige organische Verbindungen in bestimmten Farben, Lacken und Fahrzeugreparaturprodukten,
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Internationales Projekt zur Kontrolle von Werbung und Fernabsatz (EU-Projekt REF-13), REACH- und CLP-Verordnung,
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Kontrolle von Biozidprodukten (EU-Projekt BEF-3), Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten,
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Überwachung der Meldungen gemäß Art. 45 der CLP-Verordnung (EU-Projekt PCN), CLP-Verordnung,
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Kontrolle persistenter organischer Schadstoffe in Produkten, Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe,
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Kontrolle von Mikroplastik, REACH-Verordnung, Anhang XVII, Eintrag 78,
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Kontrolle von DDD-Aktivitäten (Desinfektion, Desinsektion, Deratisierung): Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten.
Natürlich bedeutet das nicht, dass andere gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten werden müssen oder dass der Inspektor eventuelle weitere Unregelmäßigkeiten nicht bemerkt.
Viele nützliche Informationen rund um das Chemikalienrecht finden Sie in unserem Blog.
Wenn Sie vor konkreten Herausforderungen im Bereich Chemikalienrecht stehen, schreiben Sie uns an info@bens-consulting.eu – gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung.