Heute möchte ich einen weit verbreiteten „Mythos“ ansprechen, den ich in letzter Zeit in der Kommunikation mit vielen Kunden bemerkt habe. Dieser „Mythos“ besagt, dass der UFI auf dem Etikett erforderlich ist, aber nicht verpflichtend im Sicherheitsdatenblatt (SDB) angegeben werden muss.
Der UFI-Code (Unique Formula Identifier) ist nicht neu – er ist bereits seit Januar 2021 in Gebrauch, also seit mehr als drei Jahren. Es handelt sich um einen 16-stelligen Code, der zur Identifizierung gefährlicher Gemische dient und auf dem Etikett von Produkten, die als gefährlich eingestuft sind, angegeben werden muss.
Daher heute kurz zusammengefasst: Wann muss der UFI-Code wirklich im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden? Und was sagt das Gesetz dazu?
Muss der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt stehen?
Die Tatsache ist, dass der UFI-Code in den meisten Fällen nicht verpflichtend im Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Gemische aufgeführt wird (siehe CLP-Verordnung Nr. 1272/2008, Anhang VIII, Teil A, Kapitel 5).
Allerdings können Sie dies freiwillig tun – und viele Unternehmen tun genau das, um ihren Geschäftspartnern umfassende Informationen bereitzustellen. In diesem Fall wird der UFI-Code in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts ergänzt.
Die Ausnahme: Wann ist der UFI-Code im SDB zwingend erforderlich?
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die Sie kennen sollten: Wenn gefährliche Gemische unverpackt verkauft werden (z. B. ein LKW für den Transport von Nassbeton), dann ist der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt verpflichtend.
In diesem Fall muss der UFI-Code in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts angegeben werden.
Weitere Informationen
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Falls Sie zusätzliche Fragen oder Unsicherheiten haben, können Sie mich jederzeit unter spela.hudobivnik@bens-consulting.eu kontaktieren.