Sichere dir jetzt mein individuelles Angebot >>

Heute möchte ich einen weit verbreiteten „Mythos“ ansprechen, den ich in letzter Zeit in der Kommunikation mit vielen Kunden bemerkt habe. Dieser „Mythos“ besagt, dass der UFI auf dem Etikett erforderlich ist, aber nicht verpflichtend im Sicherheitsdatenblatt (SDB) angegeben werden muss.

Der UFI-Code (Unique Formula Identifier) ist nicht neu – er ist bereits seit Januar 2021 in Gebrauch, also seit mehr als drei Jahren. Es handelt sich um einen 16-stelligen Code, der zur Identifizierung gefährlicher Gemische dient und auf dem Etikett von Produkten, die als gefährlich eingestuft sind, angegeben werden muss.

Daher heute kurz zusammengefasst: Wann muss der UFI-Code wirklich im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden? Und was sagt das Gesetz dazu?

Muss der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt stehen?

Die Tatsache ist, dass der UFI-Code in den meisten Fällen nicht verpflichtend im Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Gemische aufgeführt wird (siehe CLP-Verordnung Nr. 1272/2008, Anhang VIII, Teil A, Kapitel 5).
Allerdings können Sie dies freiwillig tun – und viele Unternehmen tun genau das, um ihren Geschäftspartnern umfassende Informationen bereitzustellen. In diesem Fall wird der UFI-Code in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts ergänzt.

Die Ausnahme: Wann ist der UFI-Code im SDB zwingend erforderlich?

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die Sie kennen sollten: Wenn gefährliche Gemische unverpackt verkauft werden (z. B. ein LKW für den Transport von Nassbeton), dann ist der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt verpflichtend.

In diesem Fall muss der UFI-Code in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts angegeben werden.

Weitere Informationen

Weitere Artikel zu UFI- und PCN-Meldungen finden Sie in unserem BENS-Blog hier.

Falls Sie zusätzliche Fragen oder Unsicherheiten haben, können Sie mich jederzeit unter spela.hudobivnik@bens-consulting.eu kontaktieren.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 19. Mar 2025

  • Alle
  • Sicherheitsdatenblätter
  • UFI / PCN
  • ADR
  • Biozide
  • REACH
  • Andere

Zurück zu posten

BENS Insider

Wie können Sie unsere Erfahrungen zu Ihren Gunsten verwandeln - kostenlose professionelle Materialien helfen Ihnen bei der Implementierung von Best Practices ohne Ärger

X
To spletno mesto uporablja piškotke za namen izboljšave delovanja spletnega mesta. Več informacij najdete v naših pravilih o rabi piškotkov.