
Diese Frage hören wir häufig, wenn es um Meldungen an Giftinformationszentren (PCNs) geht.
Die kurze Antwort? Ja.
Aber wie bei den meisten Dingen gibt es wichtige Details zu beachten.
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist mit der Zusammensetzung eines Gemisches verknüpft. Mit anderen Worten: Er ist an eine bestimmte Rezeptur gebunden. Diese Zusammensetzung kann entweder durch die exakte prozentuale Angabe der enthaltenen Stoffe oder durch die Angabe von Bereichswerten für jeden Stoff gemeldet werden.
Die spezifischen Richtlinien für diese Bereichswerte sind in Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt. Da dies ein komplexes Thema ist, gehen wir hier nicht weiter ins Detail.
Wann kann derselbe UFI für verschiedene Produkte verwendet werden?
Im Allgemeinen können zwei Produkte denselben UFI haben, wenn:
✅ Die Produkte in ihrer Zusammensetzung identisch sind. Beispielsweise unterschiedliche Marken mit derselben Rezeptur, auch als Synonyme bekannt.
✅ Die Zusammensetzung der Produkte innerhalb derselben Bereichswerte liegt, wie sie in Anhang VIII der CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 definiert sind.
Nehmen wir an, Sie haben Anhang VIII überprüft und bestätigt, dass die Zusammensetzungen die Kriterien für die Nutzung desselben UFI erfüllen.
Welche Nachteile hat die Verwendung desselben UFI für verschiedene Produkte?
Ein potenzielles Problem kann beim Preis auftreten. Stellen Sie sich vor, Ihre Kunden finden zwei Produkte mit demselben UFI:
- Ihr Produkt wird zu einem niedrigeren Preis verkauft, während
- ein Händler dasselbe Produkt teurer anbietet.
Da die Kunden durch den UFI erkennen, dass es sich um dasselbe Produkt handelt, könnten sie sich für die günstigere Option entscheiden – was möglicherweise Auswirkungen auf Ihr Vertriebsmodell haben könnte.
Welche Vorteile hat die Verwendung desselben UFI für verschiedene Produkte?
Falls das oben genannte Szenario für Ihr Geschäft kein Problem darstellt, kann die Nutzung desselben UFI mehrere Vorteile bringen:
✅ Vereinfachte Verwaltung – Das Risiko von Fehlern bei der PCN-Meldung sinkt, da weniger unterschiedliche UFIs verwaltet werden müssen.
✅ Eine einzige PCN-Meldung für mehrere Produkte – Falls Produkte denselben UFI teilen dürfen, können Sie nur eine PCN einreichen, in der alle Handelsnamen aufgeführt sind. Falls Sie dennoch unterschiedliche UFIs bevorzugen, können Sie diese ebenfalls angeben.
Falls Sie Ihre PCN-Meldungen noch fristgerecht vor dem 1. Januar 2025 einreichen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach an info@bens-consulting.eu, und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.





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