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Eine der häufigsten Fragen zu Meldungen an Giftinformationszentren (PCN) ist, ob eine EEA-weite PCN (EEA = Europäischer Wirtschaftsraum, also EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) oder einzelne länderspezifische PCNs eingereicht werden sollten. Beide Ansätze haben Vor- und Nachteile, und die richtige Wahl hängt von Ihrer Geschäftsstrategie und Ihrem Vertriebsmodell ab.

Was ist eine EEA-weite PCN?

Eine EEA-weite PCN ist eine einzige Meldung, die über das ECHA-Portal eingereicht wird und alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) abdeckt, in denen Ihr Produkt verkauft wird. Anstatt mehrere einzelne Meldungen einzureichen, wählen Sie alle relevanten Länder in einer einzigen Meldung aus.

Vorteile einer EEA-weiten PCN:

Eine Meldung, mehrere Märkte – Reduziert den Verwaltungsaufwand, da alle ausgewählten EEA-Länder in einer einzigen Meldung abgedeckt sind.

Kosteneffizient bei breiter Distribution – Anstatt für separate Meldungen zu zahlen, kann eine EEA-weite PCN wirtschaftlicher sein, wenn Ihr Produkt in vielen Ländern vertrieben wird.

Einheitlichkeit über alle Märkte hinweg – Stellt sicher, dass derselbe UFI und dieselben Sicherheitsdaten in allen benachrichtigten Ländern gelten.

Herausforderungen einer EEA-weiten PCN:

Erfordert eine gültige juristische Person – Nur ein Unternehmen mit Sitz im EEA (oder in Nordirland) oder ein Bevollmächtigter kann eine EEA-weite PCN einreichen.

Nicht alle nationalen Anforderungen sind identisch – Einige Länder haben zusätzliche lokale Anforderungen, die separat erfüllt werden müssen.

Komplexere Aktualisierung – Jede Änderung an der Formulierung oder Einstufung erfordert eine Aktualisierung der Meldung für alle betroffenen Länder gleichzeitig.

Was ist eine länderspezifische PCN?

Eine länderspezifische PCN bedeutet, dass separate Meldungen für jedes einzelne EEA-Land eingereicht werden, in dem Ihr Produkt verkauft wird. Dieser Ansatz bietet mehr Flexibilität, bringt jedoch einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich.

Vorteile einer länderspezifischen PCN:

Falls Sie keine juristische Person im EEA haben, können Ihre Importeure oder Händler dennoch eigene PCNs in jedem Land einreichen.

Mehr Kontrolle über den Markteintritt – Sie können einzelne Länder je nach Verkaufserweiterung schrittweise benachrichtigen.

Einfachere Aktualisierungen für bestimmte Länder – Falls Sie Ihre Formulierung ändern, müssen Sie nur die betroffenen Länderaktualisierungen einreichen.

Herausforderungen einer länderspezifischen PCN:

Zeitaufwendiger – Erfordert mehrere Meldungen anstelle einer einzigen EEA-weiten Benachrichtigung.

Höhere Kosten für mehrere Märkte – Jede einzelne Meldung verursacht zusätzliche Gebühren, die sich schnell summieren können.

Mögliche Inkonsistenzen – Unterschiede in den Meldungen zwischen Ländern könnten zu regulatorischer Verwirrung führen.

Welche Option ist die richtige für Sie?

Die Wahl zwischen einer EEA-weiten PCN und länderspezifischen PCNs hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Falls Ihr Unternehmen eine juristische Person im EEA hat, ist eine EEA-weite PCN oft die effizienteste Lösung.
  • Falls Sie über mehrere Importeure vertreiben, sind länderspezifische PCNs möglicherweise erforderlich, da jeder Importeur eigene Compliance-Verpflichtungen haben kann.
  • Falls Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind, ist eine freiwillige PCN in Kombination mit länderspezifischen Meldungen durch Ihre Importeure oft die beste Lösung.

Fazit: Die richtige Compliance-Entscheidung treffen

Sowohl EEA-weite als auch länderspezifische PCNs haben ihre Vorteile – die beste Wahl hängt von Ihrer Unternehmensstruktur, Ihrem Vertriebsmodell und Ihrer regulatorischen Strategie ab. Wer diese Optionen genau versteht, kann Zeit sparen, Kosten reduzieren und die Compliance in allen relevanten Märkten sicherstellen.

In unserem nächsten Beitrag gehen wir auf eine häufige Frage ein: Kann ein UFI alle EEA-Länder abdecken? Wir klären die Verwirrung auf

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 19. Mar 2025

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