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Diese Frage habe ich kürzlich von vielen Kunden erhalten und möchte sie daher auch hier im Blog teilen.

Hier ist sie:

Wie können wir als in Großbritannien ansässiges Unternehmen eine PCN bei der ECHA einreichen?

Meine Antwort lautete:

Da Sie ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen sind (Unternehmen mit Sitz in England, Schottland und Wales), gelten Sie als Lieferant außerhalb der EU/des EWR.

Leider können nur Unternehmen mit Sitz in der EU/dem EWR oder in Nordirland eine Meldung an Giftinformationszentren (PCN) gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) einreichen.

Ein Lieferant außerhalb der EU/des EWR (wie Ihr Unternehmen) kann freiwillige PCN nur über eine juristische Person mit Sitz in der EU/dem EWR einreichen (wir können das tun, da wir eine juristische Person mit Sitz in der EU sind).

In diesem Fall erhalten Sie einen freiwilligen UFI-Code, den Sie Ihren Käufern in der EU/im EWR mitteilen können. Diese können dann als Pflichtinhaber (als Importeure des Gemischs) die PCN unter Bezugnahme auf diesen UFI erstellen und müssen ihren eigenen UFI auf dem Etikett angeben – nicht den freiwilligen.

Dies dient lediglich dazu, die vollständige Zusammensetzung des Gemischs zu schützen. Der freiwillige UFI ist nicht rechtsgültig, wenn er auf dem Etikett angegeben ist, da Ihr Unternehmen kein Pflichtinhaber in der EU/im EWR ist.

Wenn Sie Ihren Käufern die genaue Zusammensetzung problemlos mitteilen können, ist die freiwillige Übermittlung nicht erforderlich.

In diesem Fall teilen Sie dem Importeur lediglich mit, was dieser benötigt. Dieser übermittelt Ihnen die PCN und teilt Ihnen seinen UFI-Code mit, sodass Sie ihn bereits auf dem Etikett/der Verpackung anbringen können.

Selbstverständlich können wir auch PCNs für den Importeur einreichen, wenn Sie uns mit ihm in Verbindung setzen.

Der Informationsaustausch innerhalb der Lieferkette zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist unserer Meinung nach entscheidend für eine gute Zusammenarbeit zwischen Lieferanten außerhalb der EU/des EWR und Lieferanten aus der EU/des EWR. So können Sie den erfolgreichen Verkauf Ihres Produkts fortsetzen.

Wenn Sie Hilfe bei der Einreichung von PCNs benötigen, kann unser Team auch Ihr Unternehmen unterstützen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@bens-consulting.eu und wir melden uns bei Ihnen.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 17. Mar 2025

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