Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die freiwillige Einreichung einer Giftinformationszentrale (PCN) und die Erlangung eines eindeutigen Rezepturidentifikators (UFI) ausreichen, um die Compliance zu gewährleisten.
Ein freiwilliger UFI ist jedoch kein Allheilmittel. Es ist wichtig zu verstehen, was er bewirkt – und vor allem, was er nicht bewirkt.
Was kann ein freiwilliger UFI?
✅ Unterstützt Importeure durch Referenz – Ein freiwilliger UFI ermöglicht es Herstellern, Importeuren eine Konformitätsreferenz mitzuteilen, was ihnen die Erstellung eigener Meldungen erleichtert.
✅ Schützt die Vertraulichkeit der Zusammensetzung – Anstatt Importeuren alle Zutatendetails offenzulegen, können Hersteller eine freiwillige PCN nutzen, um die Kontrolle über geschützte Informationen zu behalten.
✅ Erleichtert reibungslose Lieferkettenabläufe – Für Unternehmen, die mit mehreren Vertriebspartnern in der EU zusammenarbeiten, sorgt ein freiwilliger UFI dafür, dass Compliance-Prozesse zumindest teilweise rationalisiert werden.
Was ein freiwilliger UFI nicht leisten kann:
❌ Darf nicht auf Produktetiketten erscheinen – Nur ein UFI, der durch eine gesetzlich vorgeschriebene PCN (eingereicht von einem EU-Unternehmen – Pflichtinhaber) generiert wurde, darf auf Produktverpackungen verwendet werden.
❌ Entbindet Importeure nicht von ihren Pflichten – Selbst wenn ein Hersteller eine freiwillige PCN einreicht, müssen Importeure für jedes Land, in dem das Produkt verkauft wird, eigene PCN-Einreichungen vornehmen.
❌ Kann zu Verwirrung in der Lieferkette führen – Importeure, die mit freiwilligen PCNs nicht vertraut sind, könnten fälschlicherweise annehmen, dass sie vollständig konform sind. Dies kann zu regulatorischen Risiken und möglichen Strafen führen.
So vermeiden Sie diese Falle:
Um sicherzustellen, dass Ihre freiwillige PCN nützlich ist und keine Compliance-Probleme verursacht:
Kommunizieren Sie klar mit Importeuren – Stellen Sie sicher, dass sie verstehen, dass sie auch mit einer freiwilligen PCN weiterhin Einreichungspflichten haben.
Koordinieren Sie Compliance-Strategien – Arbeiten Sie mit Importeuren und Händlern zusammen, um einen klaren Plan zu erstellen, wer was wann einreicht.
Erwägen Sie die Einreichung einer EU-weiten PCN – Wenn Sie einen für die Kennzeichnung gültigen UFI wünschen, stellen Sie sicher, dass ein EU-Unternehmen (Importeur, Händler oder Berater) eine vollständige PCN für alle relevanten Märkte einreicht.
Abschließende Überlegungen: Lohnt sich ein freiwilliger UFI?
Ein freiwilliger UFI kann ein nützliches Instrument sein, ersetzt aber keine gesetzlichen Verpflichtungen. Unternehmen sollten ihn als Teil einer umfassenderen Compliance-Strategie und nicht als einstufige Lösung betrachten.
Im nächsten Beitrag erläutern wir den Prozess der Einreichung einer freiwilligen PCN Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, wie Sie ihn effektiv durchführen.
P.S.: Die ersten beiden Beiträge finden Sie hier und hier.