Die freiwillige Meldung an Giftinformationszentren (PCN) kann ein nützliches Instrument zur Gewährleistung der Compliance sein. Ihre Vorteile – und Herausforderungen – hängen jedoch davon ab, ob Sie Importeur oder Hersteller sind. Lassen Sie uns die Vor- und Nachteile für beide Gruppen analysieren.
Meinen ersten Blogbeitrag dieser Reihe zur freiwilligen Meldung finden Sie hier.
Für Hersteller außerhalb der EU: Ein Weg zur Unterstützung der Compliance
Viele Hersteller außerhalb der EU haben Schwierigkeiten mit der Meldung an Giftinformationszentren, da sie gesetzlich nicht berechtigt sind, selbst eine obligatorische PCN einzureichen. Eine freiwillige PCN bietet hier Abhilfe.
Vorteile für Hersteller:
✅ Schutz vertraulicher Rezepturen – Anstatt die vollständigen Rezepturen mit jedem Importeur zu teilen, können Hersteller eine freiwillige PCN einreichen und den Importeuren den erforderlichen UFI zur Verfügung stellen.
✅ Gewährleistung der Konsistenz über mehrere Märkte hinweg – Eine freiwillige PCN trägt zur Standardisierung der Compliance für Produkte bei, die in mehreren EU-Ländern verkauft werden, und reduziert so das Risiko inkonsistenter Meldungen.
✅ Vereinfachte Compliance für EU-Partner – Durch die Bereitstellung eines UFI, der mit einer freiwilligen PCN verknüpft ist, erleichtern Hersteller Importeuren die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Herausforderungen für Hersteller:
❌ Ersetzt nicht die Pflichten der Importeure – Auch mit einer freiwilligen PCN müssen Importeure ihre Unterlagen selbst einreichen.
❌ Kann nicht für die Kennzeichnung verwendet werden – Der aus einer freiwilligen PCN generierte UFI darf nicht auf der Produktverpackung erscheinen; nur der gesetzlich vorgeschriebene UFI des Importeurs ist zulässig.
❌ Zusätzliche Kosten – Hersteller zahlen für die freiwillige PCN-Einreichung, ohne dass Importeure ihre eigene Einreichung benötigen.
Für EU-Importeure: Eine hilfreiche, aber unvollständige Lösung
Für Importeure kann die freiwillige PCN ein zweischneidiges Schwert sein. Sie bietet zwar wertvolle Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften, befreit sie aber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten.
Vorteile für Importeure:
✅ Vereinfachte Datenerfassung – Anstatt vollständige Zusammensetzungsdetails zu erfassen, können Importeure den UFI der freiwilligen PCN für ihre Einreichungen verwenden.
✅ Reduziert den Compliance-Aufwand – Ein Teil der Meldelast wird auf den Hersteller verlagert, was den Prozess vereinfacht.
✅ Schützt Handelsbeziehungen – Importeure können weiterhin Produkte verkaufen, ohne von Lieferanten außerhalb der EU die vollständige Offenlegung der Rezeptur verlangen zu müssen.
Herausforderungen für Importeure:
❌ Weiterhin verantwortlich für die PCN-Compliance – Auch mit einer freiwilligen PCN müssen Importeure ihre eigene obligatorische PCN bei den nationalen Behörden einreichen.
❌ Kann den freiwilligen UFI nicht auf Etiketten verwenden – Sie müssen weiterhin einen eigenen UFI generieren und anwenden, um die Compliance zu gewährleisten.
❌ Mögliche Verzögerungen – Wenn Hersteller die freiwillige PCN-Einreichung verzögern, könnten Importeure Rückschläge in ihrem eigenen Compliance-Prozess erleiden.
Abschließende Überlegungen:
Sollten Sie eine freiwillige PCN nutzen? Für Hersteller außerhalb der EU ist die freiwillige PCN eine hervorragende Möglichkeit, Rezepturen zu schützen und Importeure bei der Compliance zu unterstützen. Für Importeure bietet sie Komfort, entbindet sie aber nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen. Das Verständnis dieser Dynamik ist entscheidend für die richtigen Compliance-Entscheidungen.
Im nächsten Beitrag untersuchen wir, warum ein freiwilliger UFI allein nicht ausreicht, um die Vorschriften einzuhalten – und wie Sie die größten Fallstricke vermeiden können.