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Um eine erfolgreiche PCN-Meldung sicherzustellen, sind Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen entscheidend. Hier ist eine Übersicht der erforderlichen Daten:

  1. Unternehmensinformationen: Firmenname, Adresse, Postleitzahl, Stadt, Land, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit entsprechenden Buchstaben.
  2. Sicherheitsdatenblatt: Das Sicherheitsdatenblatt muss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechen und in der Amtssprache des Landes eingereicht werden, in dem das Produkt registriert wird. Sie können hier überprüfen, welche Länder Englisch akzeptieren und welche nicht.

  3. Daten in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts: Informationen in Abschnitt 3 müssen korrekt angegeben werden: EG- und/oder CAS- und/oder REACH-Nummern, die genaue Konzentration der Substanz (%, ppm, g/L) sowie die Einstufung und Kennzeichnung der Substanz gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Falls Schwellenwerte für Substanzen existieren, sollten diese ebenfalls enthalten sein. Die minimale Gesamtstoffkonzentration sollte 70% betragen, die maximale 100%.

  4. Daten in Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts: Verpflichtende Informationen in Abschnitt 9 umfassen pH-Werte, Wasserlöslichkeit und Farbe.

  5. ECHA-Konto: Da PCN-Meldungen über das ECHA-Portal erfolgen, benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort für Ihr ECHA-Konto. Falls Sie keines besitzen, kann das Team von Bens Consulting es für Sie erstellen.

  6. Name der Kontaktperson im Unternehmen: Die Kontaktperson dient als Ansprechpartner für weitere Anfragen des Giftnotrufzentrums bezüglich des Produkts.

  7. Zusätzlicher Produktcode: Falls Ihr Produkt mit einem eindeutigen Produktcode gekennzeichnet ist, geben Sie bitte diese Nummer an.

  8. Produktverwendung: Geben Sie an, ob das Produkt für industrielle, allgemeine oder professionelle Anwendungen bestimmt ist. Mehrfachnennungen sind möglich.

  9. Verpackung und Verpackungseinheiten: Für jedes Produkt werden Details zur Verpackung (Flasche, Kunststoffbehälter, Kartusche usw.) und zur Verpackungseinheit (g, mL usw.) benötigt.

  10. Registrierungsländer: Geben Sie die Länder an, in denen Sie beabsichtigen, das Produkt zu registrieren (EU, EWR, EU/EWR).

Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, senden Sie uns gerne eine E-Mail, und wir bieten Ihnen fachkundige Hilfe an. Dies spart Ihnen erheblich Zeit, Mühe und potenzielle Herausforderungen während des PCN-Meldeverfahrens.

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 13. Mar 2025

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