Wenn Sie gefährliche chemische Gemische in die EU herstellen oder importieren, sind Sie wahrscheinlich mit der Verpflichtung zur Einreichung einer Giftinformationsmeldung (Poison Centre Notification, PCN) vertraut.
Aber was, wenn Ihr Unternehmen nicht in der EU ansässig ist? Oder wenn Sie die Rezeptur Ihres Produkts schützen möchten, während Sie dennoch die Vorschriften einhalten? Genau hier kommt die freiwillige PCN ins Spiel.
Was genau ist eine freiwillige PCN?
Eine freiwillige PCN ist eine Meldung, die von einem Unternehmen eingereicht wird, das gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine Meldung an Giftinformationszentren zu machen, sich aber dennoch dafür entscheidet, um die Einhaltung der Vorschriften für seine Kunden zu erleichtern. Dies wird häufig von Nicht-EU-Herstellern genutzt, die ihre EU-Importeure oder -Händler unterstützen möchten.
Im Gegensatz zu einer verpflichtenden PCN erfüllt eine freiwillige Meldung nicht alle regulatorischen Anforderungen. Importeure müssen weiterhin sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten, aber eine freiwillige PCN kann ihre Arbeit erleichtern und helfen, vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI) zu schützen.
Wann sollten Sie eine freiwillige PCN in Betracht ziehen?
- Wenn Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind – Da Sie keine verpflichtende PCN einreichen können, weil Sie kein EU-Unternehmen sind, ermöglicht Ihnen eine freiwillige PCN dennoch, Ihre Kunden zu unterstützen.
- Wenn Ihre Importeure Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Vorschriften haben – Viele Importeure verfügen nicht über die notwendigen Ressourcen oder Fachkenntnisse, um PCN-Meldungen eigenständig zu verwalten. Eine freiwillige PCN mit einer UFI-Nummer kann den Prozess erheblich vereinfachen.
- Wenn Sie Ihre Rezeptur schützen möchten – Anstatt die vollständige Zusammensetzung jedem Importeur offenzulegen, können Sie eine freiwillige PCN einreichen und Ihren Kunden den UFI-Code bereitstellen, den sie für ihre eigenen PCN-Meldungen benötigen.
Welche Einschränkungen gibt es bei einer freiwilligen PCN?
Während eine freiwillige PCN hilfreich sein kann, gibt es auch einige Nachteile:
- Der UFI einer freiwilligen PCN darf nicht auf dem Produktetikett erscheinen – Nur eine gesetzlich vorgeschriebene UFI, die von einem verantwortlichen Unternehmen (ein Unternehmen in der EU/EWR oder in Nordirland) eingereicht wurde, kann auf der Verpackung angegeben werden.
- Die Verantwortung liegt weiterhin beim Importeur – In den meisten Fällen müssen Importeure dennoch ihre eigene verpflichtende PCN-Meldung einreichen.
- Zusätzliche Kosten – Eine freiwillige PCN ersetzt keine verpflichtende Meldung und kann daher die Gesamtkosten für die Einhaltung der Vorschriften erhöhen.
Sollten Sie eine freiwillige PCN nutzen?
Ob eine freiwillige PCN sinnvoll ist, hängt von Ihrer Unternehmensstruktur und Ihren Zielen ab. Wenn der Schutz Ihrer Rezeptur oberste Priorität hat und Ihre Kunden Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, kann eine freiwillige PCN eine gute Option sein.
Wenn Ihre Importeure jedoch bereits mit den PCN-Anforderungen vertraut sind, ist sie möglicherweise nicht erforderlich.
Im nächsten Blogbeitrag gehen wir näher auf die spezifischen Vorteile und Herausforderungen einer freiwilligen PCN für Importeure und Hersteller ein – bleiben Sie dran!