Wie wir bereits mehrfach in unserem Blog veröffentlicht haben, ist Ungarn einer der Mitgliedstaaten, die von Anfang an PCN-Gebühren erhoben haben.
Auf der Webseite des NNGYK „NATIONAL CENTER FOR PUBLIC HEALTH AND PHARMACY“ in Ungarn wurden neue Preise für die Übermittlung von Giftinformationszentralen (PCNs) an Ungarn veröffentlicht.
Werfen wir also einen Blick darauf.
Bei der Einreichung von PCNs über das ECHA-Portal fallen folgende Gebühren an:
Für Meldungen, die vor dem 30. Januar 2025 eingereicht werden:
- Wenn es sich bei der Einreichung um eine Erstmeldung handelt, beträgt die Gebühr 16.000 HUF/Meldung (ca. 40 €)
- Wenn es sich bei der Einreichung um eine Neumeldung nach einer wesentlichen Änderung der Zusammensetzung handelt, beträgt die Gebühr 12.000 HUF/Meldung (ca. 30 €)
- Aktualisierungsmeldungen sind kostenlos
- Freiwillige Meldungen sind ebenfalls kostenlos (z. B. ungefährliche Gemische, Stoffe, Kosmetika usw.). Es ist wichtig, dass die Gebührenbefreiung nur angewendet werden kann, wenn als Einreichungsart das Kästchen „Freiwillig“ angekreuzt ist.
Für Meldungen, die ab dem 30. Januar 2025 eingereicht werden:
- Wenn es sich bei der Einreichung um eine Erstmeldung handelt, beträgt die Gebühr 21.000 HUF/Meldung (ca. 53 €)
- Wenn es sich bei der Einreichung um eine Neumeldung nach einer wesentlichen Änderung der Zusammensetzung handelt, beträgt die Gebühr 15.600 HUF/Meldung (ca. 39 €)
- Aktualisierungsmeldungen sind kostenlos
Für PCNs, die vor dem 30. Januar 2025 eingereicht wurden, bleiben die Gebühren also gleich wie bisher. Für Meldungen, die ab dem 30. Januar 2025 eingereicht werden, gelten die neuen Gebühren.
Wir haben auch an die ungarischen Behörden geschrieben, ob freiwillige Meldungen weiterhin kostenlos sind, da sie nicht mehr explizit angegeben sind. Wir werden Sie aktualisieren, sobald wir die neuesten Informationen erhalten.
Wenn Sie Hilfe mit Ihren UFIs und PCNs benötigen, schreiben Sie uns an info@bens-consulting.eu. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.