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Heute möchte ich etwas ausführlicher auf die verschiedenen Verfahren für die Aufnahme von Chemikalien in das Chemikalieninventar eingehen.

Wie Sie bereits wissen, ist die Aufnahme von Chemikalien in das Chemikalieninventar sowohl in der Republika Srpska als auch in der Föderation Bosnien und Herzegowina durch das Chemikaliengesetz vorgeschrieben.

Das Chemikalieninventar ist eine Übersicht über die Chemikalien, die in der Republika Srpska, d. h. in der Föderation Bosnien und Herzegowina, auf dem Markt sind.

In der Republika Srpska wurde das Verzeichnis bereits im Jahr 2009 erstellt. Seitdem werden kontinuierlich Chemikalien in das Inventar aufgenommen. Das Ministerium für Gesundheit und sozialen Schutz der Republika Srpska veröffentlicht regelmäßig einen Auszug aus dem Chemikalieninventar auf seiner Website. Nach den Daten vom 3. April 2023 wurden bisher mehr als 6.500 Chemikalien oder Chemikaliengruppen in das Chemikalieninventar aufgenommen.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina hat die Aufnahme von Chemikalien noch nicht begonnen und ist von der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes abhängig. Es wird erwartet, dass die Verfahren in der Föderation Bosnien und Herzegowina denen in der Republika Srpska angeglichen werden.

In der Republika Srpska sieht das Regelwerk für das Chemikalieninventar vor, dass Chemikalien nach dem Notifizierungs-, Registrierungs- oder Zulassungsverfahren in das Chemikalieninventar aufgenommen werden. Das Verfahren gilt sowohl für Stoffe als auch für Gemische.

Woher weiß man, welche Chemikalie welchem Verfahren unterliegt?

Das Meldeverfahren gilt für die folgenden Chemikalien:

  • Chemikalien, die nicht als gefährlich eingestuft sind,
  • Chemikalien, die für die Forschung und Entwicklung von Produkten und Verfahren verwendet werden,
  • Laborchemikalien für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, in der Regel in Mengen bis zu 1 t pro Jahr,
  • Chemikalien, die für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind,
  • Chemikalien, die in einem Produkt enthalten sind, in besonderen Fällen.

Die folgenden Stoffe unterliegen dem Registrierungsverfahren:

  • gefährliche Chemikalien, die für industrielle, gewerbliche und institutionelle Zwecke bestimmt sind,
  • Laborchemikalien für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, wenn sie als gefährlich eingestuft sind, in der Regel in Mengen von mehr als 1 t pro Jahr.

Die Zulassung gilt für:

  • besonders besorgniserregende Stoffe in Mengen von mehr als 1 kg pro Jahr,
  • Gemische, die besonders besorgniserregende Stoffe in Mengen von mehr als 10 kg pro Jahr enthalten,
  • andere Chemikalien, die ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.

Je nach Art des Verfahrens ist die Dokumentation, die für bestimmte Chemikalien erstellt werden muss, unterschiedlich. Auch sind für bestimmte Verfahren unterschiedliche Gebühren vorgeschrieben. So beträgt beispielsweise die Antragsgebühr für eine Chemikalie 50 KM (ca. 25,6 €), während die Registrierungsgebühr 200 KM (ca. 102,3 €) beträgt. Einzelheiten sind in der Verordnung über die Höhe der Gebühren für Chemikalien festgelegt.

Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass in der Republika Srpska das Verfahren zur Änderung der Verordnung über das Chemikalieninventar im Gange ist. Die Änderungen beziehen sich auch auf die Anwendung bestimmter Verfahren auf verschiedene Arten von Chemikalien. Alle Einzelheiten zu den geplanten Änderungen finden Sie in diesem Text.

Ich hoffe, dass der Eintrag im Chemikalieninventar für Sie nun klarer ist. Allerdings ist es nicht immer einfach, das richtige Verfahren zu wählen. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich an mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu. 

Bild von StartupStockPhotos von Pixabay

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Andere | 19. Feb 2025

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