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Im ersten Beitrag haben wir uns mit den Pflichten von Personen befasst, die in Bosnien und Herzegowina am Handel mit Chemikalien beteiligt sind.

Heute geht es jedoch um einen anderen wichtigen Bereich, den Sie kennen müssen, wenn Sie nicht in den Wirren der Chemikaliengesetzgebung stecken bleiben wollen. Wir werden uns ansehen ...

Was sind die Anforderungen für bestimmte Chemikalien?

In der Republik Srpska müssen Chemikalien, die oberhalb der vorgeschriebenen Untergrenze hergestellt oder eingeführt werden, vor der ersten Einfuhr in das von der zuständigen Behörde geführte Chemikalieninventar aufgenommen werden. Zu diesem Zweck müssen die vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt werden, einschließlich des Sicherheitsdatenblatts und des Etiketts mit der entsprechenden Gefahrenkennzeichnung:

  • Für Reinigungsmittel muss auch das Datenblatt über die Inhaltsstoffe vorgelegt werden.
  • Für Farben und Lacke ist es wichtig, den VOC-Gehalt für jede Kategorie zu kennen.

Biozide müssen registriert werden, wofür neben dem Sicherheitsdatenblatt und dem entsprechenden Etikett zusätzliche Nachweise, einschließlich Wirksamkeitstests, vorgelegt werden müssen.

Die Aufnahme in das Chemikalieninventar und die Registrierung von Bioziden sowie die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sind nicht die einzigen Dinge, die Sie beachten müssen. Hier sind einige weitere Vorschriften, die Sie beachten müssen:

  • Eine Liste verbotener und beschränkter Chemikalien (gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung) ist in Kraft.
  • Es gibt eine Liste der besonders besorgniserregenden Chemikalien (gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung) und eine Kandidatenliste.
  • Es werden Bedingungen für die biologische Abbaubarkeit von Tensiden vorgeschrieben.
  • VOC-Beschränkungen für Farben und Lacke sind vorgeschrieben (in Übereinstimmung mit Anhang II der Farbenrichtlinie).
  • Zulässige Wirkstoffe für Biozid-Produkte sind vorgeschrieben (gemäß der Biozid-Verordnung und den Durchführungsbestimmungen).

Hinweis: Die Harmonisierung mit den EU-Vorschriften erfolgt durch die Verabschiedung lokaler Vorschriften. Dies kann zu Unterschieden zwischen den lokal geltenden Listen und den in der EU geltenden Listen führen.

Wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt sind, ist das Inverkehrbringen mit Aufzeichnungen und regelmäßiger jährlicher Berichterstattung kostenlos. Es können jedoch zusätzliche Verpflichtungen wie Genehmigungen für die Einfuhr von Ausgangsstoffen vorgeschrieben werden.

Damit ist der zweite Teil abgeschlossen. Im dritten und letzten Teil werden wir uns ansehen, welche Bedingungen in der Föderation Bosnien und Herzegowina gelten und welche zusätzlichen Verpflichtungen bestehen.

Wenn Sie jedoch Hilfe bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen in der Republik Srpska benötigen, wenden Sie sich an mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.

 

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB Biozide Andere | 19. Feb 2025

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