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Beim Umgang mit Chemikalien, insbesondere in Forschung und Entwicklung, stellt sich häufig die Frage: Muss ich Proben melden?

Die Antwort ist differenziert und wichtig für die Einhaltung der Vorschriften.

Nach der CLP-Verordnung sind Stoffe und Gemische, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verwendet werden, grundsätzlich von der Meldepflicht ausgenommen, solange sie NICHT auf den Markt gebracht werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie diese Materialien unter kontrollierten Bedingungen verwenden, müssen Sie möglicherweise nichts unternehmen.

In dem Moment, in dem Sie jedoch ein Gemisch vertreiben – sei es durch Verkauf oder durch einfaches Senden einer Probe an ein anderes Forschungsinstitut –, betreten Sie eine andere regulatorische Landschaft.

Wenn Ihr Gemisch bestimmte in Anhang VIII aufgeführte Kriterien erfüllt (z. B. als physikalische oder gesundheitsgefährdend eingestuft), müssen Sie eine Meldung an Giftnotrufzentralen (PCN) einreichen. Diese Meldung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Giftnotrufzentralen über gefährliche Gemische informiert sind, die Risiken für die menschliche Gesundheit bergen könnten.

Der Prozess beginnt mit der Erstellung eines Meldedossiers, das detaillierte Informationen über die chemische Substanz, ihre beabsichtigte Verwendung und potenzielle Gefahren enthält. Sobald Sie Ihre Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht haben, wird sie geprüft. Wenn sie genehmigt wird, erhalten Sie eine eindeutige PCN-Nummer. Diese Nummer ist für die Nachverfolgung Ihres Produkts im Notfall unerlässlich.

Zusätzlich muss jede gefährliche Mischung einen eindeutigen Formelidentifikator (UFI) haben – einen 16-stelligen alphanumerischen Code, der medizinischem Personal bei Vergiftungen hilft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Sie von entscheidender Bedeutung ist, Ihre Verpflichtungen in Bezug auf PCN-Meldungen zu kennen, wenn Sie an der Verteilung chemischer Mischungen beteiligt sind

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist; stellen Sie die Einhaltung noch heute sicher.

Für weitere Informationen zu UFI- und PCN-Meldungen können Sie mich gerne unter luka.rifelj@bens-consulting.eu kontaktieren oder unsere umfangreichen Ressourcen zu diesem Thema erkunden.


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Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 03. Feb 2025

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