ADR 2025 bezieht sich auf die Änderungen und Aktualisierungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Diese Änderungen sind für den Transport gefährlicher Güter von Bedeutung und umfassen Anpassungen der Klassifizierungen, Verpackungen und Verfahrensregeln.
Hier ist eine Zusammenfassung einiger der wichtigsten Änderungen in ADR 2025:
- Klassifizierung gefährlicher Güter:
- Das Klassifizierungssystem bleibt für Hauptklassen wie 3 (brennbare Flüssigkeiten), 6.1 (giftige Stoffe) und 8 (ätzende Stoffe) weitgehend unverändert. Es wird jedoch eine neue Unterteilung in Unterabschnitt 2.2.9.1.7 geben, die nun speziell auf Folgendes eingeht:
- 2.2.9.1.7.1: Lithiumbatterien
- 2.2.9.1.7.2: Natriumionenbatterien
- Diese Änderung ist wesentlich, da sie spezielle Vorschriften für den Transport von Natrium-Ionen-Batterien einführt, einschließlich der Zuweisung neuer UN-Nummern und spezieller Bestimmungen in Bezug auf deren Verpackung und Handhabung.
2. Transport von Abfällen:
- Die neue Sondervorschrift 650 sieht vor, dass Abfälle, die Verpackungsreste, verfestigte oder flüssige Farbreste enthalten, gemäß den Bedingungen für UN-Nummer 1263, Verpackungsgruppe II oder UN-Nummer 3082 transportiert werden können.
- Ein neuer Unterabschnitt 4.1.1.5.3 sieht vor, dass beim Transport von Abfällen Innenverpackungen unterschiedlicher Größe und Form unter bestimmten Bedingungen in einer Außenverpackung zusammen verpackt werden können, was eine erhebliche Änderung der Vorschriften für den Transport von Abfällen darstellt.
3. Verpackungsvorschriften:
- Zu den Aktualisierungen gehören Richtlinien zur Verwendung von Polyethylenverpackungen für flüssige Abfälle sowie Bestimmungen zum Assimilationsprozess und zur Haltbarkeit dieser Verpackungen, die in Unterabschnitt 4.1.1.21.7 festgelegt sind.
4. Änderungen der Dokumentation:
- Um den neuen Vorschriften zu entsprechen, werden Änderungen an den Transportdokumenten vorgenommen, insbesondere in Unterabschnitt 5.4.1.1.3.3, der die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation im Zusammenhang mit dem Transport von Abfällen beschreibt.
- Die in den in den verschiedenen Teilen des ADR definierten Sonderfällen erforderlichen Informationen müssen gemäß Unterabschnitt 5.4.1.1.21 in das Transportdokument aufgenommen werden.
Die durch ADR 2025 eingeführten Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften beim Transport gefährlicher Güter zu verbessern, insbesondere angesichts der zunehmenden Verbreitung von Lithium- und Natriumionenbatterien in verschiedenen Branchen.
Unternehmen, die in den Bereichen Logistik, Transport und Abfallwirtschaft tätig sind, sollten sich mit diesen Aktualisierungen vertraut machen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.
Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, kontaktieren Sie mich bitte unter simona.miklavcic@bens-consulting.eu.