Heute möchte ich eine häufige, aber wichtige Frage eines Kunden mit Ihnen teilen:
„Wir haben ein praktisches Problem, an das ich vorher nicht gedacht habe.
Müssen Produkte, die vor dem 1. Januar 2025 hergestellt wurden und weiterhin auf den Markt gebracht werden, einen UFI-Code haben?
Vielen Dank im Voraus für die schnelle Antwort – wir müssen diese Information an unseren Kunden weitergeben.“
Hier ist meine Antwort:
Wenn ein Produkt vor dem 1. Januar 2025 in Verkehr gebracht wurde (d. h. es stand bereits im Regal) und damals kein UFI-Code erforderlich war, kann es weiterhin ohne UFI-Code verkauft werden.
Dies gilt unter folgenden Bedingungen:
- Das Produkt wurde fristgerecht gemäß den lokalen Vorschriften registriert.
- Es gab keine Änderungen, die eine UFI-Kennzeichnung und eine PCN-Meldung erforderlich machen würden.
Befindet sich das Produkt jedoch noch auf Lager im Warenlager und wurde noch nicht in Verkehr gebracht, muss es vor dem Verkauf einen UFI-Code erhalten.
Zur weiteren Klärung habe ich eine Erklärung von ECHA beigefügt.
Falls Sie ähnliche Fragen zu UFI und PCN haben, kontaktieren Sie uns gerne unter info@bens-consulting.eu. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für eine reibungslose und rechtskonforme Geschäftsabwicklung zu finden.
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