Beim Umgang mit Chemikalien, insbesondere in Forschung und Entwicklung, stellt sich häufig eine Frage: Muss ich Proben melden?
Die Antwort ist differenziert und wichtig für die Einhaltung der Vorschriften.
Gemäß der CLP-Verordnung sind Stoffe und Gemische, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verwendet werden, grundsätzlich von der Meldepflicht ausgenommen, solange sie NICHT auf den Markt gebracht werden. Mit anderen Worten: Wenn Sie diese Materialien unter kontrollierten Bedingungen verwenden, müssen Sie möglicherweise keine Maßnahmen ergreifen.
Sobald Sie jedoch ein Gemisch vertreiben – sei es durch Verkauf oder durch einfaches Senden einer Probe an ein anderes Forschungsinstitut –, betreten Sie eine andere Regulierungslandschaft.
Wenn Ihr Gemisch bestimmte in Anhang VIII festgelegte Kriterien erfüllt (z. B. als physikalische oder gesundheitsgefährdend eingestuft), müssen Sie eine Meldung an Giftnotrufzentralen (PCN) einreichen. Diese Meldung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Giftnotrufzentralen über gefährliche Gemische informiert sind, die Risiken für die menschliche Gesundheit bergen könnten.
Der Prozess beginnt mit der Erstellung eines Meldedossiers, das detaillierte Informationen über die chemische Substanz, ihre beabsichtigte Verwendung und potenzielle Gefahren enthält. Sobald Ihre Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht wurde, wird sie geprüft. Wenn sie genehmigt wird, erhalten Sie eine eindeutige PCN-Nummer. Diese Nummer ist für die Nachverfolgung Ihres Produkts im Notfall unerlässlich.
Darüber hinaus muss jede gefährliche Mischung einen eindeutigen Formelidentifikator (UFI) haben – einen 16-stelligen alphanumerischen Code, der medizinischem Personal bei Vergiftungen hilft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Sie von entscheidender Bedeutung ist, Ihre Verpflichtungen in Bezug auf PCN-Meldungen zu kennen, wenn Sie an der Verteilung chemischer Mischungen beteiligt sind.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist; stellen Sie die Einhaltung noch heute sicher.
Weitere Informationen zu UFI- und PCN-Meldungen erhalten Sie von mir unter luka.rifelj@bens-consulting.eu oder in unseren umfangreichen Ressourcen zu diesem Thema.
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