Wenn Sie sich schon einmal gefragt haben, ob Sie eine Giftnotruf-Meldung (PCN) einreichen oder Ihrem Produkt einen eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI) zuweisen müssen, sind Sie nicht allein. Die Vorschriften können überwältigend erscheinen, aber sie lassen sich auf ein einfaches Prinzip reduzieren: Es hängt davon ab, ob Ihre Mischung als gefährlich eingestuft wird.
Lassen Sie es uns Schritt für Schritt durchgehen. Ich entschuldige mich, wenn einige der Schritte kindisch einfach erscheinen, aber ich möchte diesen Beitrag so schreiben, dass er jedem hilft – vom Anfänger bis zu jemandem, der nur diese eine täuschend einfache Frage im Kopf hat.
Der erste Schritt besteht darin, zu wissen, was UFIs und PCNs sind. Hier ist eine kurze, komprimierte Antwort in zwei Stichpunkten:
- UFI: Ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der Ihre chemische Mischung eindeutig identifiziert. Er gewährleistet eine schnelle Identifizierung in Notfällen.
- PCN: Eine behördliche Anforderung, Giftnotrufzentralen über gefährliche Mischungen zu informieren, um medizinische Notfallmaßnahmen zu unterstützen.
Der zweite Schritt besteht darin, Ihnen eine schnelle Regel zu geben, die Ihnen hilft zu entscheiden, wann Sie sie brauchen.
Sie müssen diese beiden kurzen Fragen beantworten:
- Ist meine Mischung als gesundheitsgefährdend eingestuft? Suchen Sie auf Ihrem Sicherheitsdatenblatt (SDS) nach Gefahrencodes H3xx (z. B. H315, H318) oder EUH380, EUH381.
- Stellt meine Mischung physikalische Gefahren dar? Suchen Sie in Ihrem Sicherheitsdatenblatt nach H2xx-Codes (z. B. H226, H242).
Wenn Sie eine dieser beiden Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sind ein UFI und eine PCN obligatorisch. Es gibt einige Ausnahmen, wenn Sie nur Gase unter Druck oder Sprengstoffe haben. Für diese benötigen Sie weder UFI noch PCN.
Wenn „Nein“, wie in Fällen, in denen das einzige Etikett „EUH210“ lautet, sind Sie aus dem Schneider – obwohl die freiwillige Einreichung immer eine Option für zusätzliche Sicherheit oder Transparenz ist.
Wenn Ihnen das alles zu hypothetisch klingt, könnte dieses Beispiel aus dem echten Leben hilfreich sein.
Nehmen Sie dieses Szenario: Ein Kunde bemerkte, dass seine Mischung nur das EUH210-Etikett trägt, auf dem steht: „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich“. Er war sich nicht sicher, ob er eine PCN benötigte. Die Antwort? Nein. Da das Gemisch nicht mit den Codes H3xx (oder EUH380, EUH381) oder H2xx klassifiziert ist, fällt es nicht unter die Meldepflicht.
Das ist alles in Ordnung, aber ich habe immer noch meine Zweifel, wie dies auf mein Produktportfolio zutrifft, höre ich Sie sagen. Dann können Sie mir an Luka.Rifelj@bens-consulting.eu schreiben und wir helfen Ihnen.
Fehler können passieren und die Strafen für Nichteinhaltung sind hoch. Wenn Sie sich über Ihre Klassifizierungen oder Meldungen nicht sicher sind, kann Ihnen die Beratung durch einen Experten wie uns viel Ärger ersparen.