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PCN UFI ECHA Voluntary submission United States Europe

Diese Frage wird uns regelmäßig von vielen Kunden gestellt, daher habe ich beschlossen, dass es nützlich sein könnte, sie auch hier im Blog zu teilen.

Hier ist sie:

Wie können wir als in den USA ansässiges Unternehmen eine PCN an die ECHA übermitteln?

Meine Antwort lautet normalerweise so:

Da Ihr Unternehmen in den USA ansässig ist, gelten Sie als Lieferant mit Sitz außerhalb der EU/des EWR.

Leider können nur Unternehmen mit Sitz in der EU/dem EWR oder in Nordirland eine Meldung an Giftinformationszentren (PCN) gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) übermitteln.

Ein Lieferant mit Sitz außerhalb der EU/des EWR (wie Ihr Unternehmen) kann freiwillige PCN nur über eine juristische Person mit Sitz in der EU/dem EWR übermitteln (das können wir, da wir eine juristische Person mit Sitz in der EU sind).

In diesem Fall erhalten Sie einen freiwilligen UFI-Code, den Sie Ihren Käufern in der EU/im EWR geben können. Diese können dann als Zollpflichtige (als Importeure der Mischung) die PCN unter Bezugnahme auf diesen UFI erstellen und müssen ihren eigenen UFI auf dem Etikett haben – nicht den freiwilligen.

Dies ist für Sie nur ein Mittel, um die vollständige Zusammensetzung der Mischung zu schützen. Der freiwillige UFI ist nicht rechtsgültig, wenn er auf dem Etikett angebracht wird, da Ihr Unternehmen kein Zollpflichtiger in der EU/im EWR ist.

Wenn Sie kein Problem damit haben, Ihren Käufern die genaue Zusammensetzung mitzuteilen, ist der Schritt der freiwilligen Übermittlung nicht erforderlich.

In diesem Fall geben Sie nur an, was der Importeur benötigt, und dieser reicht die PCN ein und teilt Ihnen seinen UFI-Code mit, sodass Sie ihn bereits auf dem Etikett/der Verpackung anbringen können.

Natürlich können wir auch PCNs für den Importeur einreichen, wenn Sie uns mit ihm verbinden.

Der Informationsaustausch in der Lieferkette zur Einhaltung der Gesetzgebung ist unserer Meinung nach entscheidend für eine gute Zusammenarbeit zwischen Lieferanten außerhalb der EU/des EWR und Lieferanten aus der EU/des EWR. In diesem Fall können Sie also mit dem erfolgreichen Verkauf des Produkts fortfahren.

Wenn Sie Hilfe beim Einreichen von PCNs benötigen, kann unser Team Ihrem Unternehmen ebenfalls helfen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@bens-consulting.eu und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

 


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Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 10. Jan 2025

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