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Die Europäische Union hat ihre Vorschriften zur chemischen Sicherheit mit einer wichtigen Änderung aktualisiert, die Vertreiber betrifft. Hier ist, was Sie wissen müssen:

Was ändert sich für Sie als Vertreiber?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Vertreiber von gefährlichen Chemikalien Giftnotrufzentralen in bestimmten Situationen über ihre Produkte informieren. Dies gilt, wenn Sie:

  • Produkte in anderen EU-Ländern verkaufen.
  • Produkte unter Ihrem eigenen Namen neu vermarkten.
  • Produkte mit neuen Informationen neu etikettieren.

Warum das wichtig ist?

Bisher mussten nur Hersteller und Importeure ihre gefährlichen Produkte bei Giftnotrufzentralen melden. Dies schuf eine Sicherheitslücke - Giftnotrufzentralen hatten manchmal keine kritischen Informationen über neu vermarktete Produkte oder solche, die grenzüberschreitend verkauft wurden. Die neue Regel hilft sicherzustellen, dass Notdienste effektiv reagieren können, wenn jemand diesen Chemikalien ausgesetzt ist.

Was müssen Sie als Vertreiber tun?

Sie haben zwei Optionen:

  1. Eigene Meldung bei Giftnotrufzentralen einreichen, einschließlich:
    • Produkthandelsnamen
    • UFI-Codes (Unique Formula Identifiers)
    • Länder, in denen Produkte verkauft werden
  2. Mit Ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um diese Informationen in deren Meldung aufzunehmen. In diesem Fall sollten Sie als Vertreiber:
    • Schriftliche Bestätigung von Lieferanten einholen.
    • Aufzeichnungen führen, die zeigen, dass Produkte ordnungsgemäß registriert sind.
    • Dokumentation erfolgreicher Einreichungen aufbewahren.

Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend für Ihr Geschäft

Obwohl die Vorschrift offiziell 2027 in Kraft tritt, sollten Sie bedenken, dass Sie als Vertreiber nur Produkte verkaufen dürfen, die vollständig den EU-Chemikalienvorschriften entsprechen. Es wird empfohlen, jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen, indem Sie:

  • Ihr Produktportfolio überprüfen.
  • Mit Ihren Lieferanten über Meldeplanungen sprechen.
  • Systeme zur Verfolgung und Dokumentation der Konformität einrichten.

Das Ziel ist einfach: Sicherstellen, dass Notdienste genaue Informationen über jedes gefährliche Produkt auf dem Markt haben, unabhängig davon, wer es verkauft oder unter welchem Namen.

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Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB UFI / PCN Andere | 26. Nov 2024

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