Die erwartete Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung“) wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Änderung finden Sie hier.
Es gibt viele Änderungen, und einige Punkte werden im Vergleich zur bestehenden CLP-Verordnung klarer dargestellt.
Ich werde die wichtigsten Abschnitte nennen, die von dieser Änderung betroffen sind, und dann werden wir jeden einzelnen in neuen Blogbeiträgen analysieren.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Mindestabmessungen von Etiketten und Piktogrammen sowie Mindestschriftgröße
- Textmerkmale auf dem Etikett
- Ausklappbare Etiketten
- Aktualisierung von Informationen auf Etiketten
- Digitale Kennzeichnung von Chemikalien
- Werbung für Chemikalien
- Online-Verkäufe von Chemikalien
- Abgabe von Chemikalien über Nachfüllstationen
- Verantwortlichkeiten für Giftinformationszentren-Benachrichtigungen – Rolle der Händler klargestellt
Es gelten unterschiedliche Anwendungsdaten – das früheste Anwendungsdatum ist der 1. Juli 2026. Es bleibt ausreichend Zeit zur Anpassung, aber unser Rat wie immer ist: Schieben Sie die erforderlichen Änderungen für Ihr Produkt nicht bis zum letzten Moment auf und riskieren Sie Geldstrafen und die Entfernung der Produkte vom Markt.
Sie sind herzlich eingeladen, unseren Blog hier zu verfolgen, um in den nächsten Tagen weitere Informationen zu spezifischen Bereichen zu erhalten.