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Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob es möglich ist, zu überprüfen, ob das Produkt eines Lieferanten ordnungsgemäß PCN-gemeldet wurde?

Das ist eine sehr häufige Frage, die wir erhalten. Das Problem mit der Poison Center Notification – PCN ist, dass die nationalen Giftnotrufzentralen in der Europäischen Union nicht miteinander verbunden sind und jedes Land separat behandelt wird. Wenn Sie gefährliche Gemische aus dem Ausland kaufen, müssen Sie beim Lieferanten der Produkte nachfragen, ob auch für Ihr Land eine PCN-Meldung erfolgt ist.

In der Praxis stellt sich oft heraus, dass Lieferanten aus dem Ausland den Produkten einen UFI-Code hinzufügen, eine PCN-Meldung nur für ihr Land ausfüllen, aber Ihr Land nicht mit einbeziehen. Leider haben ein solcher UFI-Code und eine solche PCN-Meldung in Ihrem Land keine Gültigkeit und die Bedingungen für die Markteinführung dieses Produkts sind nicht erfüllt.

Wenn Sie überprüfen möchten, ob der Lieferant auch Ihr Land in die PCN-Meldung einbezogen hat, muss ich Sie enttäuschen. In jedem EU-Mitgliedsstaat kann nur eine autorisierte Giftnotrufzentrale auf diese Datenbank zugreifen. Die PCN-Meldedatenbank ist nicht öffentlich zugänglich, da jedes Unternehmen nur auf seine eigenen PCN-Meldungen zugreifen kann. Der Käufer des Produkts hat absolut keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die entsprechende PCN-Einreichung erfolgt ist oder nicht. Da sich Mundpropaganda in der Geschäftswelt oft als unzuverlässig erweist, gibt es eine alternative Option. Sie können den Lieferanten um einen Screenshot aus diesem ECHA-Einreichungsportalsystem für die abgeschlossene PCN-Einreichung des Produkts bitten.

Unten sehen Sie einen Screenshot einer erfolgreichen PCN-Einreichung des Produkts BENSANOL.

Auf diesem Screenshot sind alle wichtigen Informationen zu sehen, darunter Handelsnamen, Länder und UFI-Codes. Der Produktlieferant ist gesetzlich nicht verpflichtet, diesen Screenshot aus dem ECHA-Einreichungsportalsystem bereitzustellen, aber leider ist dies derzeit die einzige Möglichkeit, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Ich freue mich, wenn Sie aus diesem Artikel nützliche Informationen erhalten haben. Wenn Sie möglicherweise weitere Hilfe oder Informationen zu PCN-Einreichungen benötigen, können Sie mich unter tim.bencik@bens-consulting.eu kontaktieren.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 30. Sep 2024

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