Falls Sie es noch nicht getan haben, hier einige grundlegende Informationen, die Sie wissen sollten.
Die Abkürzung UFI steht für Unique Formula Identifier. Es handelt sich um einen 16-stelligen Code, der bereits auf den Etiketten von Produkten angegeben ist, die als gefährliche Gemische eingestuft sind. Er ist normalerweise auch in Sicherheitsdatenblättern aufgeführt.
An den Prozess der Generierung des UFI-Codes sind Importeure und Gemischformulierer (Hersteller) gebunden, die Gemische in einem beliebigen Land der Europäischen Union auf den Markt bringen. Am Prozess selbst sind teilweise auch Unternehmen beteiligt, die die Gemische nicht selbst formulieren, sondern umpacken oder umbenennen.
Ein Unternehmen kann mit seiner Steuernummer einen UFI-Code generieren. Genaue Informationen über die Zusammensetzung und die Gefahren der Chemikalie (des Gemischs) werden dann im Meldeprozess mit dieser Nummer verknüpft.
Der UFI für gefährliche Gemische muss auf dem Etikett aufgedruckt sein. Dabei gilt Folgendes:
- Obligatorisch für gefährliche Gemische, die als gesundheitsgefährdend eingestuft sind (gekennzeichnet mit Gefahrenhinweis: H3XX).
- Auch für gefährliche Gemische mit physikalischen Gefahren (gekennzeichnet mit dem Gefahrenhinweis: H2XX) ist es verpflichtend.
- Für Gemische, die lediglich als umweltgefährdend eingestuft sind (gekennzeichnet mit dem Gefahrenhinweis: H4XX), ist es jedoch nicht verpflichtend.
Der UFI ist Teil der Chemikaliengesetzgebung, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, und soll Anwender von Chemikalien schützen und im Falle einer Vergiftung geeignete Maßnahmen ergreifen.
Wenn Sie Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen der Chemikaliengesetzgebung benötigen, dann schreiben Sie mir an simona.miklavcic@bens-consulting.eu.