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Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) startet ein neues EU-weites Projekt (REF-14).

Ab 2026 werden Inspektoren in der gesamten EU die Produktsicherheit genauer kontrollieren, um sicherzustellen, dass das, was wir in unsere Häuser bringen, unsere Gesundheit nicht gefährdet.

Zu diesem Zweck werden sie überprüfen, ob gefährliche Gemische in Produkten wie Lufterfrischern oder E-Zigaretten richtig eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind. Ziel ist es daher, Verbraucher und Kinder vor den Gefahren von Chemikalien zu schützen.

Warum ist das wichtig?

Oft sind die Produkte, denen wir vertrauen, nicht richtig gekennzeichnet. Möglicherweise übersehen wir Warnschilder, die uns sagen: „Vorsicht, das ist giftig“ oder „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“. Ohne diese Warnungen sind wir uns der potenziellen Gefahren nicht bewusst.

E-Zigaretten enthalten beispielsweise oft Nikotin, das hochgiftig ist. Wie viele dieser Produkte haben klare Warnhinweise und sichere Verschlüsse, um eine versehentliche Vergiftung zu verhindern? Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass das nicht ausreicht.

Oder Lufterfrischer. Diese scheinbar harmlosen Produkte können Allergene/Reizstoffe enthalten. Die Etiketten sind jedoch oft unklar, sodass wir uns der Gefahren, die sie bergen, nicht bewusst sind.

Beim REF-14-Projekt der ECHA geht es nicht darum, Produkten mehrere Etiketten hinzuzufügen. Es geht um Transparenz, Rechenschaftspflicht und vor allem um Schutz. Die Lieferanten müssen ihren Verpflichtungen gemäß CLP nachkommen – korrekte Einstufung, klare Kennzeichnung, sichere Verpackung und ordnungsgemäße Meldung an Giftnotrufzentralen.

Zu diesem Zweck werden die Inspektoren prüfen, ob die Lieferanten dieser Produkte ihren Verpflichtungen gemäß CLP in der Praxis weiterhin nachkommen, einschließlich Einstufung und Kennzeichnung sowie Anforderungen an die Verpackung, die mit kindersicheren Verschlüssen versehen sein müssen.

Der andere Punkt, auf den sich diese Kontrollen konzentrieren werden, sind die Meldungen an Giftnotrufzentralen (PCN) und die Sicherheitsdatenblätter für diese Gemische.

Wir schreiben viel darüber in unserem Blog. Wenn Sie beim Lesen dieses Beitrags den Eindruck haben, dass Sie etwas zur Chemikaliengesetzgebung verpasst haben, schreiben Sie mir an luka.rifelj@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB UFI / PCN | 30. Sep 2024

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