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In meinem vorherigen Blogbeitrag habe ich die Unterschiede zwischen der Meldung und der Zulassung eines Biozidprodukts dargestellt.

Schnell wird klar, dass die EU-Biozid-Zulassungsverfahren äußerst komplex und teuer sind und viele Jahre dauern können. Wenn es nicht möglich ist, eine sichere Verwendung eines solchen Produkts nachzuweisen, kann es sogar zu einer Ablehnung kommen!

Bei BENS Consulting sind wir bestrebt, unseren Kunden die Arbeit so einfach wie möglich zu machen und den Verkauf ihrer Biozidprodukte ohne unnötige Verzögerungen und enorme Kosten zu vereinfachen.

Sobald alle Wirkstoffe in einem Biozidprodukt zugelassen wurden, ist die Zulassung das einzig mögliche Verfahren zur Registrierung eines solchen Produkts. Leider bringt das Zulassungsverfahren viele Probleme mit sich, bietet aber auch viele Möglichkeiten, die Sie zu Ihrem eigenen Vorteil nutzen können.

Beispiele für solche Möglichkeiten sind Kopien (NA-BBS-Verfahren) und Verwaltungsänderungen (NA-ADC-Verfahren) bestehender zugelassener Biozidprodukte.

Bei ausreichend ähnlicher oder identischer Zusammensetzung des Biozidprodukts ist es möglich, sich einem anderen Zulassungsinhaber anzuschließen. Auf diese Weise werden die Kosten und die Dauer der Zulassung erheblich reduziert.

Bei diesen Verfahren beträgt die Dauer zwischen 3 und 6 Monaten und die Kosten ca. 1.000 € für ein solches Verfahren, was deutlich weniger ist als ein Neuzulassungsverfahren (150.000 € und eine Dauer von über 4 Jahren). Bei diesen Verfahren können alle administrativen Daten wie Zulassungsinhaber, Wirkstoffquelle und Handelsnamen geändert werden. Andere Daten im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts müssen gleich bleiben.

Das Problem hierbei ist die Identifizierung eines ausreichend ähnlichen Produkts in der EU, da die Zusammensetzungen von Biozidprodukten nicht öffentlich verfügbar sind, sowie die Einholung der Zustimmung des Inhabers der bestehenden Zulassung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.

Diese Verfahren kommen nicht in Betracht, wenn in der EU noch kein ausreichend ähnliches Biozidprodukt zugelassen wurde. In einem solchen Fall ist die einzige Möglichkeit eine Neuzulassung, die sich oft als recht schwierig erweisen kann.

Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung von Biozidprodukten benötigen oder andere Fragen zur Chemikaliengesetzgebung haben, können Sie mich unter tim.bencik@bens-consulting.eu kontaktieren.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Biozide | 30. Sep 2024

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