Wir erhalten täglich viele interessante Fragen. Ich habe erst kürzlich diese Nachricht erhalten:
„Lieber Luka,
Ich habe Ihre Angaben auf Bens-Consulting gefunden, wo Sie auf eine Frage zu chemischen Stoffen ohne CAS-Nummer geantwortet haben.
Meine Frage ist etwas anders, aber ich kann die Antwort im Internet nicht finden …
Soweit ich es verstehe, werden Artikel basierend auf ihrer chemischen Zusammensetzung mit einer CAS-Registrierungsnummer gekennzeichnet. Wenn ich das richtig verstehe, gilt ein Artikel, der mit einer CAS-Nummer registriert ist, unabhängig vom Lieferanten als gemäß der REACH-Verordnung registriert?“
Wenn Sie auch damit zu kämpfen haben, könnte meine Antwort hilfreich sein. Hier ist, was ich Wort für Wort zurückgeschrieben habe:
„Im Allgemeinen wird einem Stoff vom Chemical Abstracts Service eine CAS-Nummer zugewiesen.
Wenn einem Stoff eine CAS-Nummer zugewiesen wird, bedeutet das nicht, dass er automatisch gemäß der REACH-Verordnung registriert ist*.
*Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die Registrierung eines Stoffes gemäß REACH ist ein völlig separates Verfahren.
Ich hoffe, das war hilfreich.“
Darüber hinaus können je nach der Rolle Ihres Unternehmens in der Lieferkette (Hersteller, nachgeschalteter Anwender, Importeur) unterschiedliche Verpflichtungen gemäß der Verordnung für Sie gelten.
Wenn Ihr Unternehmen Hilfe bei der Bestimmung Ihrer Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung benötigt oder vielleicht bereits einen bestimmten Stoff registrieren muss, schreiben Sie mir am besten an info@bens-consulting.eu.
Warum warten und kämpfen, wenn Sie die Lösung direkt vor sich haben?