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Vier fälle, in denen Sicherheitsdatenblätter nicht erforderlich sind

Gibt es Fälle, in denen wir keine Sicherheitsdatenblätter erstellen müssen?

Benötigen kosmetische Produkte ein Sicherheitsdatenblatt?

Hat die Gesetzgebung Ausnahmen vorgesehen, bei denen Chemikalien kein Sicherheitsdatenblatt benötigen? Können Sie ein Sicherheitsdatenblatt für Batterien erstellen?

Dies sind nur vier der häufigsten Fragen, die wir in unserer Arbeit begegnen. Daher werden wir heute schnell darauf eingehen, wann Sie gemäß der Gesetzgebung tatsächlich KEIN Sicherheitsdatenblatt erstellen MÜSSEN.

Die EU-Gesetzgebung (REACH) legt vier Fälle fest, in denen Sie KEIN Sicherheitsdatenblatt erstellen müssen.

Erstens müssen Sie kein Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien erstellen, die in ihrer Endform in Verkehr gebracht werden, wie:

  • Arzneimittel und Medizinprodukte, die in der Human- und Veterinärmedizin verwendet werden,
  • Kosmetische Produkte,
  • Lebensmittel und Futtermittel, Lebensmittel- und Futtermittelzusätze, Aromen und Futtermittelzusatzstoffe.

Zweitens müssen Sie kein Sicherheitsdatenblatt erstellen, wenn die Chemikalien für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind und wenn die entsprechenden Informationen den Benutzern auf andere Weise (auf dem Etikett) zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten ausreichen für die korrekte und sichere Verwendung der Chemikalie sowie für die Ergreifung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Erscheinen Ihnen diese beiden Fälle ähnlich? Wenn ja, dann ist dieser Teil für Sie. Lassen Sie uns sehen, wie sich diese beiden Fälle tatsächlich voneinander unterscheiden.

Der erste Fall betrifft „spezielle“ Chemikalien, die unter spezifische Gesetzgebung fallen: Arzneimittel, Kosmetika, Medizinprodukte, Lebensmittel und Futtermittel, die für Verbraucher bestimmt sind. Im zweiten Fall sprechen wir von „klassischen“ Chemikalien, die für Verbraucher bestimmt sind.

Es gibt auch einen weiteren wichtigen Unterschied. Die erste Gruppe (Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel usw.) ist nicht mit CLP-Etiketten gekennzeichnet, während die zweite Gruppe (Chemikalien) auch im Falle des allgemeinen Gebrauchs mit CLP-Etiketten gekennzeichnet werden muss.

Der dritte Fall, in dem Chemikalien kein Sicherheitsdatenblatt benötigen, bezieht sich auf Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber gefährliche Stoffe enthalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, professionellen Benutzern auf deren Anfrage das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Der vierte Fall, in dem ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich ist, bezieht sich auf Produkte (z.B. Feuerzeuge, Batterien, Feuerlöscher usw.).

Bei Produkten ist ihre Funktion wichtiger als ihre chemische Zusammensetzung. Daher sind Sicherheitsdatenblätter für Produkte gesetzlich nicht erforderlich. In der Praxis ist es jedoch manchmal einfacher und schneller, für den Kunden ein Sicherheitsdatenblatt für das Produkt zu erstellen, als ihn davon zu überzeugen, dass er es nicht benötigt.

Wenn Sie auch Hilfe bei der Lösung von Herausforderungen in der Chemikaliengesetzgebung benötigen, können Sie mich unter simona.miklavcic@bens-consulting.eu kontaktieren.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB | 03. Jul 2024

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