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ECHA und Inspektoren werden die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen in Produkten überprüfen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) startet ein neues EU-weites Projekt (genannt REF-14).

Ab 2026 werden Inspektoren in der gesamten EU verstärkte Kontrollen der Produktsicherheit durchführen, um sicherzustellen, dass die Produkte, die wir in unsere Haushalte bringen, unsere Gesundheit nicht gefährden.

Zu diesem Zweck werden sie überprüfen, ob gefährliche Gemische in Produkten wie Lufterfrischern oder E-Zigaretten korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind. Das Ziel ist es daher, Verbraucher und Kinder vor den Gefahren von Chemikalien zu schützen.

Warum ist das wichtig?

Oftmals sind die Produkte, denen wir vertrauen, nicht korrekt gekennzeichnet. Wir verpassen möglicherweise Warnhinweise wie "Vorsicht, das ist giftig" oder "Außer Reichweite von Kindern aufbewahren." Ohne diese Warnungen sind wir uns der potenziellen Gefahren nicht bewusst.

E-Zigaretten enthalten zum Beispiel oft Nikotin, das hochgiftig ist. Wie viele dieser Produkte haben klare Warnhinweise und sichere Verschlüsse, um eine versehentliche Vergiftung zu verhindern? Die praktische Erfahrung zeigt, dass es nicht genug sind.

Oder Lufterfrischer. Diese scheinbar harmlosen Produkte können Allergene oder Reizstoffe enthalten. Allerdings sind die Etiketten oft unklar, sodass wir uns der Gefahren, die sie darstellen, nicht bewusst sind.

Das REF-14-Projekt der ECHA zielt nicht darauf ab, Produkte mit zahlreichen Etiketten zu versehen. Es geht um Transparenz, Verantwortlichkeit und vor allem Schutz. Lieferanten müssen ihren Verpflichtungen gemäß der CLP-Verordnung nachkommen – korrekte Einstufung, klare Kennzeichnung, sichere Verpackung und ordnungsgemäße Meldung an Giftinformationszentren.

Zu diesem Zweck werden Inspektoren überprüfen, ob Lieferanten dieser Produkte weiterhin ihren Verpflichtungen gemäß der CLP-Verordnung nachkommen, einschließlich der Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung sowie der Verpackung, die mit kindersicheren Verschlüssen versehen sein muss.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Kontrollen wird auf den Meldungen an die Giftinformationszentren (PCN) und den Sicherheitsdatenblättern für diese Gemische liegen.

Wir schreiben viel über dieses Thema in unserem Blog. Wenn Sie das Gefühl haben, beim Lesen dieses Beitrags etwas über die Chemikaliengesetzgebung verpasst zu haben, schreiben Sie mir an luka.rifelj@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB UFI / PCN | 20. Jun 2024

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