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Heute teile ich 5 praktische Schritte, die Ihnen helfen werden, wenn Sie ein Anfänger auf dem Gebiet der Chemikalien in Bosnien und Herzegovina sind.

Wenn Sie diesen Schritten folgen, können Sie alle Verpflichtungen, die für Hersteller und Importeure von Chemikalien in Bosnien und Herzegovina vorgeschrieben sind, einfach erfüllen.

  1. Bestimmen Sie, ob Sie Chemikalien importieren oder herstellen
    Dieser Punkt mag ungewöhnlich erscheinen, aber aus meiner Erfahrung weiß ich, dass einige Unternehmen, die mit Chemikalien umgehen, nicht wissen, ob die Chemikalienvorschriften für sie gelten.

    Einige Importeure glauben, dass Farben, Lacke oder Hygieneprodukte keine Chemikalien sind, sondern "gewöhnliche" Produkte ohne besondere Verpflichtungen. Diese Produkte sind Chemikalien und unterliegen spezifischen Vorschriften und Anforderungen.

    TIPP: Bestimmen Sie in dieser Phase zunächst die Produktkategorien (Industriechemikalie, Reinigungsmittel, Biozid, Gift, Vorläufer usw.), um Ihre Verpflichtungen leichter zu erkennen. Überprüfen Sie mit dem Spediteur zusätzliche Verpflichtungen basierend auf der Tarifnummer der Produkte, die Sie importieren.

  2. Überprüfen Sie die geltenden Vorschriften basierend auf dem Firmensitz
    Da in verschiedenen Teilen von Bosnien und Herzegowina unterschiedliche Chemikalienvorschriften gelten, ist dies ein wichtiger Schritt.

    In der Föderation Bosnien und Herzegovina gelten noch immer die Vorschriften für Gifte, während in der Republik Srpska bereits seit langem modernisierte Chemikalienvorschriften angewendet werden. Mehr über die Verpflichtungen, die Sie kennen müssen, bevor Sie Chemikalien auf den Markt in Bosnien und Herzegowina bringen, können Sie hier lesen.

    TIPP: Wenn Sie Chemikalien im gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegovina verkaufen, müssen Sie die spezifischen Anforderungen in allen Teilen des Landes erfüllen.

  3. Erhalten Sie die erforderlichen Genehmigungen für das Unternehmen
    Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie Chemikalien importieren oder herstellen, müssen Sie eine Genehmigung für solche Aktivitäten einholen. Je nach Firmensitz müssen Sie Folgendes tun:
  • In der Föderation Bosnien und Herzegovina müssen Sie eine Entscheidung/Genehmigung der zuständigen Behörde einholen, nachdem die Erfüllung der Bedingungen für diese Tätigkeit zuvor überprüft wurde. Diese Verpflichtung gilt derzeit nur für Gifte.

  • In der Republik Srpska müssen Sie sich im Register der Chemikalienhersteller und -importeure registrieren. Zu diesem Zweck müssen Sie einen Chemikalienberater benennen.

  TIPP: Ein ausländischer Hersteller (oder Distributor) muss einen Vertreter oder Importeur mit Sitz in Bosnien und Herzegowina benennen, der für die Erfüllung der vorgeschriebenen Verpflichtungen verantwortlich ist.

  1. Erhalten Sie die erforderlichen Genehmigungen für Chemikalien
    In der Föderation Bosnien und Herzegovina ist derzeit nur für den Import von Giften eine Genehmigung erforderlich.

    In der Republik Srpska müssen Chemikalien im offiziellen Chemikalienregister aufgeführt werden. Wenn Sie Biozide herstellen oder importieren, ist auch deren Registrierung erforderlich. Wenn die von Ihnen importierten Chemikalien als Vorläufer gelten, sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.

  TIPP: In dieser Phase müssen Sie für die Chemikalien eine ordnungsgemäße Dokumentation sicherstellen,      hauptsächlich das Sicherheitsdatenblatt und das Etikett.

  1. Beginnen Sie mit dem Verkauf
    Sobald Sie alle Genehmigungen erhalten und alle Anforderungen erfüllt haben, können Sie mit dem Verkauf von Chemikalien beginnen. Denken Sie daran, Aufzeichnungen über die von Ihnen hergestellten oder importierten Chemikalien zu führen und jährliche Berichte zu erstellen.

    TIPP: Ihre Verpflichtungen enden hier nicht. Solange die von Ihnen hergestellte oder importierte Chemikalie auf dem Markt ist, müssen Sie sicherstellen, dass sie ohne Schaden für Mensch und Umwelt verwendet wird.

Ich hoffe, dieser kurze Überblick über die Verpflichtungen ist hilfreich. Wenn Sie zusätzlichen Rat benötigen, schreiben Sie mir an nina.pajovic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB Biozide Andere | 11. Jun 2024

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