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Was muss ich wissen, wenn ich Biozide auf den Markt von Bosnien und Herzegowina bringe?

Letzte Woche habe ich Ihnen geschrieben, wie man ein biozides Produkt erkennt.

Falls Sie festgestellt haben, dass ein Produkt aus Ihrem Verkaufsprogramm ein Biozid ist, oder Sie planen, ein solches Produkt in Ihr Portfolio aufzunehmen, hier sind die wichtigsten Dinge, die Sie wissen müssen, bevor Sie Biozide auf den Markt von Bosnien und Herzegowina bringen.

Zunächst einmal bedenken Sie, dass der Bereich der Biozide in den verschiedenen Teilen von Bosnien und Herzegowina unterschiedlich geregelt ist.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt es keine detaillierten Vorschriften zu Bioziden. Es gilt weiterhin die Liste der Gifte, die in der Föderation Bosnien und Herzegowina in Verkehr gebracht werden dürfen, und für Biozide, die Gifte enthalten, gelten die gleichen Regeln wie für andere Chemikalien.

Zum Beispiel erscheint Natriumhypochlorit, ein bekannter Desinfektionsmittel – eine Art von Biozid – auf der Liste der Gifte. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie Natriumhypochlorit oder ein Produkt, das Natriumhypochlorit enthält, importieren, eine Genehmigung für den Import von Giften vom Bundesministerium für Gesundheit einholen müssen.

Der Begriff „Biozid“ ist jedoch in der Föderation Bosnien und Herzegowina nicht definiert. Es gibt keine Vorschriften, die auf den Vorschriften der Europäischen Union über Biozide basieren, und es gibt keine detaillierten Anforderungen bezüglich der Zusammensetzung, des Zwecks oder der obligatorischen Kennzeichnung solcher Produkte.

Aber angesichts der Tatsache, dass in der Föderation Bosnien und Herzegowina mit der Angleichung an die EU-Vorschriften in diesem Bereich begonnen wurde, dass 2020 das Gesetz über Chemikalien verabschiedet wurde und dass die Verabschiedung des Gesetzes über Biozide geplant ist, gibt es genügend Zeit, sich auf die Umsetzung der kommenden Vorschriften vorzubereiten. Überprüfen Sie jetzt Ihr Portfolio und planen Sie zukünftige Aktivitäten entsprechend den kommenden Verpflichtungen.

Beachten Sie auch, dass viele Bestimmungen des Gesetzes über Chemikalien auch für Biozide gelten (Klassifizierung und Kennzeichnung von Gefahren, Sicherheitsdatenblätter, Registrierung von Herstellern und Importeuren von Chemikalien usw.).

In der Republika Srpska ist die Situation anders. Das Gesetz über Biozide ist seit 2009 in Kraft und schreibt die Bedingungen vor, unter denen Biozide auf den Markt gebracht werden dürfen.

Es definiert, was ein Biozid ist, welche Wirkstoffe als biozid gelten, wie die biozide Wirkung nachgewiesen wird, wie Biozide gekennzeichnet und verpackt werden, wie sie beworben werden usw.

Zudem ist das Verfahren zur Markteinführung von Bioziden vorgeschrieben, das die Erteilung einer Verkehrsgenehmigung umfasst. Dieser Prozess wird in zwei Phasen durchgeführt:

  • Übermittlung grundlegender Daten über das Biozid und Registrierung im Programm zur Übermittlung des technischen Dossiers („vorübergehende Registrierung“),
  • Übermittlung des technischen Dossiers für die Wirkstoffe und das Biozid und Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Derzeit wird nur die erste Phase – die Registrierung im Programm zur Übermittlung des technischen Dossiers – vollständig umgesetzt. Dieses Verfahren ist für alle Biozide, die auf den Markt der Republika Srpska gebracht werden, obligatorisch, unabhängig davon, wo sich der Sitz des Importeurs befindet.

Zusätzlich zu den Anforderungen in den Entitäten sollten Sie beachten, dass für einige Biozide eine spezielle Importgenehmigung, die sogenannte D-Genehmigung, erforderlich ist. Diese Verpflichtung ist für Produkte definiert, die unter der Tarifnummer 3808 in die Unternummern für Insektizide, Fungizide und Herbizide eingestuft sind.

Wie Sie sehen, müssen Sie in erster Linie wissen, wo sich Ihre potenziellen Käufer oder Benutzer befinden. Je nachdem müssen Sie unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Wenn Ihnen dies kompliziert erscheint, benötigen Sie möglicherweise Hilfe. Kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Biozide | 03. Jun 2024

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