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Berücksichtigung der Beschlüsse der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung von Anhang VIII der CLP-Verordnung</strong> im Mai 2023

Wir befinden uns im dritten Jahr des Beginns (vom 1. 1. 2021) der Umsetzung der PCN- und UFI-Anforderungen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Slowakei in diesem jüngsten Bericht über die Umsetzung von Anhang VIII der CLP-Verordnung (Meldung von Giftnotrufzentralen) aufgenommen. Das erste, was mir in den Sinn kommt:

Gibt es Gebühren, die mit der Einreichung in der Slowakei verbunden sind? Laut Übersicht fallen in der Slowakei keine Gebühren für die Meldung an. Die Sprache, in der Sie die PCN einreichen müssen, ist Slowakisch.

Wann können Sie mit dem Inverkehrbringen von Gemischen beginnen, die über das ECHA-Einreichungsportal in der Slowakei gemeldet wurden?

Der Verpflichtete kann ab sofort mit dem Inverkehrbringen des Gemisches beginnen,  nachdem im Einreichungsbericht bestätigt wurde, dass das Dossier die automatisierten Validierungsprüfungen im Portal bestanden hat (ohne auf eine weitere Genehmigung durch den Mitgliedstaat zu warten). Um die Anforderungen weiter zu überprüfen, erhalten Sie
in diesem 6-seitigen Dokument alle relevanten Informationen auf Länderbasis. Und Farben helfen Ihnen bei der Navigation und schnellen Überprüfung:

  • welche Länder bereits mit dem ECHA-Einreichungsportal verbunden sind, damit Sie mit der Notifizierung der Gemische beginnen;
  • Wie können Sie Ihre Benachrichtigungen einreichen?
  • in welcher Sprache Sie Ihre Meldung einreichen müssen;
  • Fallen im Zusammenhang mit dem Benachrichtigungsprozess Gebühren an?
  • Wann können Sie eigentlich damit beginnen, Ihre Mischung auf den Markt zu bringen?

Das einzige Land im EWR, in dem Sie die Meldung noch über das lokale System vornehmen müssen, bleibt Bulgarien.  Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, wann ihr System für die Verbreitung über das etablierte ECHA-Einreichungsportal bereit sein wird.Vergessen wir auch nicht, dass  die nächste relevante Frist für PCN – die Notifizierung von Gemischen nur für industrielle Zwecke – der 1. Januar 2024 – immer näher rückt.

Wenn Sie nicht weiterkommen oder keine Zeit haben, dann ist es vielleicht an der Zeit, wir helfen Ihnen. Eine kurze E-Mail an mich (luka.rifelj@bens-consulting.eu) könnte Ihnen eine Menge Zeit und Energie sparen.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
UFI / PCN | 01. Jun 2023

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