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Veljavnost dovoljenj za biocidne proizvode z opombo (3) v Sloveniji se izteka

Das Chemieamt der Republik Slowenien hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, die den Verkauf bereits angemeldeter Biozidprodukte betrifft:

„Aufgrund des Endes der SARS-CoV-2-Epidemie und der Lockerung der Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Ausbreitung ist das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten mit der Anmerkung (3) im Biozidprodukteregister bis zum 31. Oktober zulässig , 2023.

„Wenn der Lizenzinhaber diese Biozidprodukte nach diesem Datum weiterhin vermarkten möchte, muss der Lizenzinhaber bis spätestens 30. Juni 2023 beim Chemikalienamt der Republik Slowenien einen Antrag auf Änderung der Meldung einreichen, an den sich die… Der Lizenzinhaber muss entsprechende Wirksamkeitstests beifügen.“

Wenn Sie also Ihr Biozidprodukt, das derzeit mit dem Vermerk (3) im Biozidprodukteregister versehen ist, weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen möchten, müssen Sie daher bis zum 30. Juni die entsprechenden Wirksamkeitsnachweise vorlegen und einen Antrag auf Änderung der Meldung stellen.

Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihr Produkt aus dem Register gelöscht. Sie können Ihr(e) Biozidprodukt(e) jedoch noch bis zum 31. Oktober 2023 in Slowenien verkaufen.

Wie können Sie überprüfen, ob eines Ihrer Produkte zu denen mit Hinweis (3) gehört?

Einfach. Im Register für Biozidprodukte finden Sie in der fünften Spalte mit der Überschrift „Veljavnost dovoljenja“ (auf DEutsch „Gültigkeit der Genehmigung“) die Zahl 3 in Klammern.

Diese Nummer bezieht sich auf einen Hinweis am Ende dieses Dokuments, der besagt:

„Die Formulierung entspricht den Empfehlungen der WHO/ECDC und ist nur zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 notifiziert: die Gültigkeit der Zulassung nach dem Notifizierungsverfahren bis zum 31.10.2023.“

Wie geht es weiter, wenn Sie sich entschieden haben, diese Produkte weiterhin in Slowenien zu verkaufen?

Hier steht zunächst die Entscheidung an, ob Sie diese Meldung selbst durchführen oder jemand anderem überlassen. Wenn Sie genug Zeit, Energie und Wissen haben, um es selbst zu tun, dann helfe ich Ihnen mit einer weiteren Information.

Produkte dieser Art mit Anmerkung (3) enthalten hauptsächlich den Wirkstoff Ethanol (Produkttypen 1 und 2 – PT1, PT2). Demnach sind sie zum Einsatz gegen die Ausbreitung der SARS-CoV-2-Epidemie als „Mittel gegen behüllte Viren“ angemeldet.

Warum ist das wichtig, sagen Sie?

Weil es darum geht, ordnungsgemäße Leistungstests durchzuführen. Die Anforderungen für diesen Wirksamkeitsnachweis für PT1 wurden vom Amt hier veröffentlicht (leider ist nur die slowenische Version verfügbar). Die Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis für PT1 hat das Amt hier veröffentlicht. Für PT2 (auch für PT1) finden Sie die Anforderungen in den Richtlinien (auch hier nur auf Slowenisch verfügbar).

Wenn Sie jedoch etwas Zeit sparen und diese für andere wichtige Dinge verwenden möchten, können wir Ihnen helfen.

Der erste Schritt in diesem Fall besteht darin, mir so schnell wie möglich an bojan.dimic@bens-consulting.eu zu schreiben und mir mitzuteilen, welche Produkte für Sie in Slowenien Priorität haben. Da der Arbeits- und Zeitaufwand recht hoch ist, empfehle ich, so schnell wie möglich damit zu beginnen.

Weitere Informationen darüber, was zu tun ist, wie viel es kostet und wie man dies effizient angeht, vereinbaren wir mit der Bestätigung der Zusammenarbeit. Für den Einstieg genügt Ihre E-Mail mit einer Produktliste aus dem Register der registrierten Biozide. (Ich sehe keinen Sinn darin, Sie an dieser Stelle mit den restlichen Details zu belasten).

Was jetzt?

Handeln Sie zunächst so schnell wie möglich, da es später zu Problemen mit der Verfügbarkeit von Laboren und dem Arbeitsumfang im Chemieamt der Republik Slowenien kommen kann.

Zweitens: Wenn Sie sich entscheiden, dass Sie unsere Hilfe benötigen, senden Sie mir bitte eine Liste der Produkte, die für Sie wichtig sind.

Dann können wir Sie weiterhin begleiten und dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Aktivitäten pünktlich durchgeführt werden und Sie weiterhin sorgenfrei verkaufen können.

Wir arbeiten nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip, denn das ist für alle der fairste Weg. Ein letzter Hinweis, der ebenfalls wichtig ist und nicht außer Acht gelassen werden sollte: Wir sind hier auch sehr beschäftigt, daher ist es notwendig, dies zu berücksichtigen.

Meine E-Mail lautet bojan.dimic@bens-consulting.eu.


Foto: Kelly Sikkema aus Unsplash


Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Biozide | 10. May 2023

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