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Wenn Sie Chemikalien einfahren, die als Ausgangsstoffe gelten, sind Sie wahrscheinlich bereits mit der besonderen Einfuhrregelung für diese Chemikalien vertraut.

Da es sich um ein sehr anspruchsvolles Verfahren handelt, werden Sie sich darüber freuen, dass das Verfahren vereinfacht wurde. Gemäß der neuen Auslegung der Vorschriften durch die zuständigen Behörden wird die Zahl der Chemikalien, auf die das Verfahren zur Einfuhr von Ausgangsstoffen angewendet wird, reduziert.

Erinnern wir uns daran, was Ausgangsstoffe sind und wie sie in Bosnien und Herzegowina reguliert werden.

Gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung des Suchtstoffmissbrauchs („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 8/06):

Ausgangsstoff ist jeder natürliche oder künstliche STOFF, der bei der Herstellung von Suchtstoffen verwendet werden kann und der in die Liste der Ausgangsstoffe gemäß den internationalen Übereinkommen zur Kontrolle von Suchtstoffen oder aufgrund der Entscheidung der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina aufgenommen wurde“.

Die Liste der kontrollierten Ausgangsstoffe ist in Tabelle IV der Liste der Suchtstoffe, psychotropen Substanzen, Pflanzen, aus denen Suchtstoffe und Ausgangsstoffe gewonnen werden können, aufgeführt („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nr. 8/06 und 103/08).

Einige der in der Industrie häufig verwendeten Ausgangsstoffe sind Aceton, Toluol, Salz- und Schwefelsäure, und übliche Bestandteile sind chemische Mischungen, die als Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel, Toner und dergleichen verwendet werden.

Nach der derzeitigen Praxis war für die Einfuhr von Ausgangsstoffen, die für industrielle Zwecke (nicht medizinische Verwendung) in Form von STOFFEN oder GEMISCHE verwendet werden, eine Genehmigung des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina erforderlich, wie folgt:

  • eine Genehmigung, die ein Unternehmen ermächtigt, Aktivitäten mit Ausgangsstoffen durchzuführen und
  • eine Einfuhrerlaubnis für einzelne Ausgangsstoffe.

Die Genehmigungen sind sechs Monate gültig, danach muss das Verfahren wiederholt werden. Angesichts der umfangreichen erforderlichen Dokumentation stellte dies eine große Herausforderung für Importeure von Ausgangsstoffen dar.

Gemäß der neuen Auslegung des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina und der Behörde für indirekte Steuern von Bosnien und Herzegowina, die für die Anwendung dieser Vorschriften zuständig sind, gilt als Ausgangsstoff nur der STOFF und nicht das Präparat oder Gemisch, das einen Ausgangsstoff enthält. Diese Auslegung basiert auf der obigen Definition von Ausgangsstoffen.

Da die Liste der Ausgangsstoffe nicht definiert, dass diese Präparate, d.h. Gemische, die Ausgangsstoffe enthalten, umfasst, werden Genehmigungen für die Einfuhr von Ausgangsstoffen künftig nur noch für Ausgangsstoffe erteilt, die in Form eines STOFFES eingeführt werden.

Genehmigungen für Gemische, d.h. Fertigprodukte, die Ausgangsstoffe (Farben, Lacke, Toner usw.) enthalten, werden nicht erteilt, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Solche Produkte gelten nicht als Ausgangsstoffe, können nicht den in der Liste der Ausgangsstoffe aufgeführten Tarifcodes zugeordnet werden und sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise für als Reinstoff eingeführtes Methylethylketon weiterhin eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, nicht jedoch für Druckfarben, die diesen Stoff in einem bestimmten Prozentsatz enthalten.

Das neue Verfahren ist bereits in Kraft und entspricht dem Schreiben des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina vom 28. April an Personen, die für Tätigkeiten mit Ausgangsstoffen registriert sind.

Vergessen Sie jedoch nicht, unabhängig davon, ob die Chemikalie als Ausgangsstoff gilt oder nicht, ob sie einer besonderen Einfuhrregelung unterliegt oder nicht, es ist immer noch notwendig, Vorschriften einzuhalten, die andere Bedingungen für das Inverkehrbringen von Chemikalien definieren (z.B. Registrierung von Chemikalien im Chemikalieninventar).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen eingeführten Chemikalien einer besonderen Einfuhrregelung unterliegen, oder wenn Sie Hilfe bei der Beschaffung von Genehmigungen für Ausgangsstoffe benötigen, kontaktieren Sie mich bitte unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Biozide | 20. May 2022

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