Bestellen Sie Ihr persönliches Angebot zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Da die Frist für das Inkrafttreten - gültig ab 1. März 2022 - mit großen Schritten näher rückt, stelle ich Ihnen heute noch einmal einige der wichtigsten Punkte aus dieser Verordnung vor:

  • Zusatz von Einstufungen akuter und chronischer (1) aquatischer Toxizität (H400 und H410) zu Blei in Pulverform.
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Salpetersäurelösungen über und unter 70 %

Einführung der harmonisierten Einstufung für MBIT (2-Methyl-1,2-benzothiazol-3(2H)-on, CAS: 2527-66-4), einschließlich geschätzter Werte der akuten Hauttoxizität und der oralen Exposition.

Zusatz Hautverätzung 1C und schwere Augenschädigung 1 für L-(+)-Milchsäure (CAS: 79-33-4)

  • Das Konzept der ATE-Werte (engl. Acute Toxicity Estimates) für bestimmte Substanzen, das mit dem 10. ATP eingeführt wurde, wird auch im Rahmen des 15 konsequent umgesetzt. ATP. Diese sollten bei der Berechnung der akuten Toxizität von Gemischen verwendet werden, die einen Stoff mit einem harmonisierten ATE-Wert enthalten. Die 15. ATP enthält zusätzliche ATE-Werte für weitere 25 Substanzen.

Bis zu diesem Termin werden die genannten Änderungen bereits in den Sicherheitsdatenblättern umgesetzt, die die Dienstleistungen zur Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern (Dienstleistung ChemiusExpert) umfassen.

Natürlich zählen wir auch auf Ihre Mithilfe. 

Es wäre hervorragend, wenn Sie uns in dieser Zeit zur Prüfung Ihre aktuelle Original-Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen würden. Wir werden dann die Zusammensetzung in diesen Sicherheitsdatenblättern nochmals prüfen und ggf. entsprechend reagieren. Sollten Sie uns die neuen Sicherheitsdatenblätter jedoch nicht innerhalb dieser Zeit zukommen lassen, werden wir die bei Chemius bereits vorhandenen Sicherheitsdatenblätter dennoch anpassen.

Den Anderen, die noch für die Aktualisierung Ihrer Chemikaliendokumentation verantwortlich sind, empfehle ich, dass Sie so schnell wie möglich mit dem Prozess der Anpassung an diese Aktualisierungen beginnen. Das heißt:

  • Wenn Sie ein Lieferant eines Gemisches oder Stoffes sind, fordern Sie neue Sicherheitsdatenblätter bei Ihren Lieferanten oder Herstellern an und prüfen Sie, ob seit der letzten Version sich irgendwas (Klassifizierung oder Kennzeichnung) geändert hat.
  • Wenn Sie als ein Gemischformulierer agieren, fordern Sie auch die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Rohstoffe an, die gemäß der 15. ATP klassifiziert werden müssen.
  • Überprüfen Sie die neu erworbene Dokumentation und aktualisieren Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter und Etiketten gemäß diesen Änderungen vor dem 1. März 2022.

Wenn es Sie vielleicht interessiert, wie die ATP-Veränderungen im Laufe der Zeit aufeinander folgen und auf welche Fristen Sie dabei achten müssen, dann empfehle ich Ihnen diesen Beitrag.

Selbstverständlich können Sie uns auch die Erstellung und Aktualisierung überlassen. Wandeln Sie Ihre gesparte Zeit und Energie in Dinge um, die Sie glücklich machen oder mit denen Sie schon lange hinauszögern.

 

 

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Andere | 04. Feb 2022

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