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Wenn Sie meinen Beiträgen zum Thema Kennzeichnung von Verpackungsmaterial gefolgt sind, dann wissen Sie sicher, dass dies ab dem 01.01.2022 in Slowenien verpflichtend sein sollte.

Wir haben jetzt die Bestätigung dessen erhalten, was seit einiger Zeit inoffiziell gesagt wurde, dass man von dieser Absicht zurücktritt.

Im Amtsblatt der RS Nr. 208/21 vom 30.12.2021 wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht.

Ich kann das Wesentliche in einem Satz zusammenfassen, nämlich dass die Kennzeichnung von Verpackungen mit der Verpackungsart in Slowenien wieder freiwillig ist.

Die neue Verordnung besagt:

„Um die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungsabfällen, einschließlich ihres Recyclings, zu erleichtern, kann der Hersteller der Verpackung oder der Verpacker auf der Verpackung die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien angeben.“

Schauen wir uns an, wie dies in der alten Verordnung formuliert war, damit Sie den wesentlichen Unterschied erkennen können:

Um die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich Recycling, zu erleichtern, muss der Hersteller der Verpackung oder der Verpacker auf der Verpackung die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien angeben.“

Aus dem oben angegebenen ist klar ersichtlich, wie wichtig ein einziges Wort in der Verordnung ist. Gerade diesen konkreten Wortwechsel von „muss“ in „kann“ haben wir letztes Jahr sehnlichst erhofft und ihn am vorletzten Tag des vergangenen Jahres auch erwartet.

Wenn Sie Fragen im Bereich der chemischen Gesetzgebung haben, sind wir von Ihnen nur einen Anruf entfernt (041 979 400). Sie können uns auch Fragen an folgende E-Mail-Adresse stellen: simona.miklavcic@bens-consulting.eu.

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Andere | 26. Jan 2022

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