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Bosnien und Herzegowina hat ein spezifisches Staatssystem. Es besteht aus zwei Einheiten: der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie einer besonderen Verwaltungseinheit – dem Brčko-Distrikt. Folglich sind in verschiedenen Teilen von BiH oft unterschiedliche Vorschriften in Kraft. Dies ist auch bei Chemikalien der Fall.

In der Republika Srpska gelten seit 2009 Verordnungen zu Chemikalien und Bioziden auf der Grundlage von EU-Vorschriften. In der Föderation Bosnien und Herzegowina wurde dieser Bereich erst 2020 mit der Verabschiedung des Chemikaliengesetzes teilweise reguliert. Im Brčko-Distrikt gibt es keine ausreichenden Chemikalienvorschriften, was die Marktsituation in Bosnien und Herzegowina zusätzlich erschwert.

Welche Pflichten haben also Personen, die in Bosnien und Herzegowina mit Chemikalien handeln?

Wenn Sie nach Bosnien und Herzegowina exportieren, benötigen Sie einen Importeur mit Sitz in Bosnien und Herzegowina.

  • In der Republika Srpska muss der Importeur in das von der zuständigen Behörde geführte Register der Hersteller und Importeure von Chemikalien eingetragen werden. Dazu muss der Importeur natürlich die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Der Importeur muss auch einen qualifizierten Chemikalienberater benennen.

  • In der Föderation BiH muss der Importeur bestimmter Chemikalien, d.h. Gifte (ein Begriff aus dem alten Gesetz über den Gifthandel, der noch in Kraft ist) eine Entscheidung/Genehmigung der zuständigen Behörde einholen, um eine solche Tätigkeit auszuführen, mit vorheriger Überprüfung der Bedingungen für diese Tätigkeit.

  • Handelt es sich bei einigen der nach Bosnien und Herzegowina importierten Chemikalien um Drogenausgangsstoffe, sind zusätzliche Genehmigungen nach besonderen Vorschriften erforderlich.

Scheint es Ihnen, dass das viele Genehmigungen sind? Wir handeln immer noch ausschließlich mit dem Importeur und geben nicht die Art der importierten Chemikalien an. Ich muss feststellen, dass alle oben genannten Bedingungen auch von inländischen Chemieherstellern erfüllt werden müssen.

Lass das für heute reichen. Beim nächsten Mal mache ich mit dem zweiten (von drei) Posts weiter. Ich werde Ihnen mehr über die Anforderungen in BiH für bestimmte Chemikalien erzählen.

Wenn Sie beim Lesen gemerkt haben, dass Sie in BiH Hilfe benötigen, rufen Sie mich unter +387 65 641 373 an oder schreiben Sie an nina.pajovic@bens-consulting.eu.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
SDB Biozide | 19. Nov 2021

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