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Wir werden immer wieder gefragt, was die sog. ATPs zur CLP-Verordnung bedeuten. ATP steht für „Ammendment to Technical Progress“ - im Hinblick auf die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.

 

Hier ist die Liste in chronologischer Reihenfolge (am Anfang der zuerst in Kraft tretenden) geordnet:


Die Europäische Chemikalienagentur (engl. ECHA) hat Excel-Tabellen mit Aktualisierungen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (engl. Harmonised Classification and Labelling of Hazardous Substances) erstellt. Diese Anpassungen stehen in Tabelle 3 von Anhang VI der CLP-Verordnung zur Verfügung stehen:

(Klicken Sie auf die obigen Links, um auf die englische Version der Dokumente zuzugreifen). Ich weise darauf hin, dass die in den oben genannten Verordnungen die einzigen rechtsverbindlichen Klassifizierungen sind. Die ECHA-Listen stellen eine inoffizielle Quelle dar, daher rate ich zur Vorsicht beim Lesen dieser Listen.

Was bedeuten also all diese ATP-Tabellen und -Daten?

Drei Dinge.

Erstens, die Angaben oder Ergänzungen zu den Tabellen müssen überprüft werden. Zweitens, Sie müssen feststellen, ob diese Ergänzungen Sie und Ihre Produkte betreffen. Drittens. bis zum oben genannten Termin (z. B. die 12. ATP musste bis zum 17. Oktober 2020 harmonisiert werden) müssen die Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen mit diesen Anpassungen harmonisiert stehen (d.h. wenn Sie im zweiten Schritt festgestellt haben, dass Ihre Produkte von diesen Anpassungen betroffen sind).

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Was hat beispielsweise die Anpassung der CLP-Verordnung (12. ATP) in der Praxis bedeutet?

Wenn Sie Lieferant eines Gemisches oder Stoffs sind, war es am wichtigsten, dass Sie damals neue Sicherheitsdatenblätter bei Ihren Lieferanten oder Herstellern angefordert haben. Nachdem Sie diese erhalten haben, haben Sie überprüft, ob etwas (Klassifizierung oder Kennzeichnung) seit der letzten Version sich geändert hat.

Seit dem 17. Oktober 2020 mussten alle dadurch betroffenen Produkte nach den von 12. ATP aktualisierten CLP-Kriterien gekennzeichnet und klassifiziert werden.

Wenn Sie anderseits als ein Gemischformulierer agieren, so war unser Rat, auch die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Rohstoffe anzufordern, die gemäß der 12. ATP klassifiziert werden müssen. Wenn die erhaltenen Sicherheitsdatenblätter jedoch aktualisiert wurden, müssen Sie die Einstufungen Ihrer Produkte nochmal nachprüfen.

Hat die Klassifizierung von Produkten sich geändert, dann müssen Sie die Sicherheitsdatenblätter für diese Produkte aktualisieren und entsprechend neu kennzeichnen.

Um jegliche Probleme mit Prüfungen zu vermeiden, sollten Sie diesen Vorgang bei jeder Anpassung von ATP wiederholen. Daher ist eine regelmäßige Überwachung der Chemikaliengesetzgebung und eine rechtzeitige und angemessene Reaktion unerlässlich.

Reichen Ihnen die dafür nötigen Zeit und Energie jedoch nicht, dann können Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter einfach uns überlassen, wir kümmern uns gerne darum. Eine kurze E-Mail genügt und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB Andere | 31. Aug 2021

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