Wir werden immer wieder gefragt, was die sog. ATPs zur CLP-Verordnung bedeuten. ATP steht für „Ammendment to Technical Progress“ - im Hinblick auf die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.
Hier ist die Liste in chronologischer Reihenfolge (am Anfang der zuerst in Kraft tretenden) geordnet:
- VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2016/1179 – ATP 9 – in Kraft seit 1. März 2018
- VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2017/776 – ATP 10 – in Kraft seit 1. Dezember 2018
- VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2018/669 – ATP 11 – in Kraft seit 1. Dezember 2019
- VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2018/1480 – ATP 13 – in Kraft seit 1. Mai 2020
- VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2019/521 – ATP 12 – in Kraft seit 17. Oktober 2020; mehr über diese Änderungen und was sie für Sie bedeuten, wurde hier beschrieben
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2021/643 – ATP 16 – in Kraft seit 10. Mai 2021
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2020/217 – ATP 14 – in Kraft ab 1. Oktober 2021
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2020/1182 – ATP 15 – in Kraft ab 1. März 2022
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) DER KOMMISSION 2021/849 – ATP 17 – in Kraft ab 17. Dezember 2022.
Die Europäische Chemikalienagentur (engl. ECHA) hat Excel-Tabellen mit Aktualisierungen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (engl. Harmonised Classification and Labelling of Hazardous Substances) erstellt. Diese Anpassungen stehen in Tabelle 3 von Anhang VI der CLP-Verordnung zur Verfügung stehen:
- Anhang VI zum CLP ATP09
- Anhang VI zum CLP ATP10
- Anhang VI zum CLP ATP13
- Anhang VI zum CLP ATP14
- Anhang VI zum CLP ATP15
(Klicken Sie auf die obigen Links, um auf die englische Version der Dokumente zuzugreifen). Ich weise darauf hin, dass die in den oben genannten Verordnungen die einzigen rechtsverbindlichen Klassifizierungen sind. Die ECHA-Listen stellen eine inoffizielle Quelle dar, daher rate ich zur Vorsicht beim Lesen dieser Listen.
Was bedeuten also all diese ATP-Tabellen und -Daten?
Drei Dinge.
Erstens, die Angaben oder Ergänzungen zu den Tabellen müssen überprüft werden. Zweitens, Sie müssen feststellen, ob diese Ergänzungen Sie und Ihre Produkte betreffen. Drittens. bis zum oben genannten Termin (z. B. die 12. ATP musste bis zum 17. Oktober 2020 harmonisiert werden) müssen die Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen mit diesen Anpassungen harmonisiert stehen (d.h. wenn Sie im zweiten Schritt festgestellt haben, dass Ihre Produkte von diesen Anpassungen betroffen sind).
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Was hat beispielsweise die Anpassung der CLP-Verordnung (12. ATP) in der Praxis bedeutet?
Wenn Sie Lieferant eines Gemisches oder Stoffs sind, war es am wichtigsten, dass Sie damals neue Sicherheitsdatenblätter bei Ihren Lieferanten oder Herstellern angefordert haben. Nachdem Sie diese erhalten haben, haben Sie überprüft, ob etwas (Klassifizierung oder Kennzeichnung) seit der letzten Version sich geändert hat.
Seit dem 17. Oktober 2020 mussten alle dadurch betroffenen Produkte nach den von 12. ATP aktualisierten CLP-Kriterien gekennzeichnet und klassifiziert werden.
Wenn Sie anderseits als ein Gemischformulierer agieren, so war unser Rat, auch die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Rohstoffe anzufordern, die gemäß der 12. ATP klassifiziert werden müssen. Wenn die erhaltenen Sicherheitsdatenblätter jedoch aktualisiert wurden, müssen Sie die Einstufungen Ihrer Produkte nochmal nachprüfen.
Hat die Klassifizierung von Produkten sich geändert, dann müssen Sie die Sicherheitsdatenblätter für diese Produkte aktualisieren und entsprechend neu kennzeichnen.
Um jegliche Probleme mit Prüfungen zu vermeiden, sollten Sie diesen Vorgang bei jeder Anpassung von ATP wiederholen. Daher ist eine regelmäßige Überwachung der Chemikaliengesetzgebung und eine rechtzeitige und angemessene Reaktion unerlässlich.
Reichen Ihnen die dafür nötigen Zeit und Energie jedoch nicht, dann können Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter einfach uns überlassen, wir kümmern uns gerne darum. Eine kurze E-Mail genügt und wir helfen Ihnen gerne weiter.