Spricht man von ATP (engl. „Adaptation to Technical Progress“, d.h. Anpassung an den technischen Fortschritt), werden hauptsächlich die Aktualisierungen der harmonisierten Liste der Stoff-Einstufungen und -Kennzeichnungen in CLP, Anhang VI, damit gemeint. Diese CLP-Regel „lebt“ und die ATPs dienen als Ergänzungen zur Grundregel.
Schauen wir uns nun an, was die einzelnen Begriffe im obigen Datensatz bedeuten.
Im Anhang VI der CLP finden Sie eine Liste harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen für ungefähr 7000 gefährliche Stoffe. Lieferanten geeigneter Stoffe oder Gemische sollten zur Erstellung von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung verwenden.
So, jetzt wissen wir, wozu Anhang VI dient. Und wozu steht CLP?
CLP (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), hingegen bezeichnet das Dachgesetz, wobei mit der Abkürzung CLP (engl. „The Classification, Labelling and Packaging“) was auf deutsch „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) bedeutet). Diese basiert auf dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS) und soll ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau sowie einen freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten.
(Weitere Informationen zu CLP finden Sie auch auf der ECHA-Website hier - der Text ist auf Deutsch verfügbar).
Ebenso eng mit den durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) geregelten Sicherheitsdatenblättern (»SDS«, Safety Data Sheets) verknüpft legt CLP die Anforderungen an die Verpackung von Chemikalien fest.
Die Kenntnis dieser Grundbegriffe ist unabdingbar, um die Vorschriften und damit die Verpflichtungen, die diese mit sich bringen, richtig verstehen zu können. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag Ihnen zumindest ein wenig weitergeholfen haben.